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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1408
BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76 (https://dejure.org/1976,1408)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1976 - 4 StR 234/76 (https://dejure.org/1976,1408)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1976 - 4 StR 234/76 (https://dejure.org/1976,1408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrahmenwahl bei einem dem Jugendstrafrecht unterfallenden Diebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1415 (Ls.)
  • MDR 1976, 769
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …

    Auszug aus BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76
    Die Vorschrift enthält vielmehr nur noch eine Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der schweren Fälle mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71

    Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher …

    Auszug aus BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76
    Andererseits kann der Tatrichter auch bei Anwendung des Jugendstrafrechts die gesetzliche Bewertung der größeren oder geringeren Schwere des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts, die in der Strafdrohung des allgemeinen Gesetzes ihren Ausdruck gefunden hat, nicht unbeachtet lassen (BGH NJW 1972, 693).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73

    Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung - …

    Auszug aus BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76
    So hat auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs für den ebenfalls eine "Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der schweren Fälle mit Regelbeispielen" enthaltenden Absatz 4 des § 11 BetMG dargelegt, daß die Erwähnung eines solchen nach allgemeinem Strafrecht gegebenen Erschwerungsgrundes im Urteilssatz bei Anwendung des Jugendstrafrechts "mißverständlich" ist (Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 -).
  • BGH, 13.08.1970 - 4 StR 276/70

    Hinweis auf besonders schweren Fall des Diebstahl im Urteilssatz

    Auszug aus BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76
    Die Vorschrift enthält vielmehr nur noch eine Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der schweren Fälle mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit; …

    Wenn das Gericht - wie hier - Jugendstrafrecht anwendet, darf es bei seinen Erwägungen über Art und Maß der Strafe auf die Erschwerung der Begehungsweise des § 29 Abs. 3 BtMG eingehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1976 - 4 StR 234/76, MDR 1976, 769; vom 11. November 1976 - 3 StR 333/76, NJW 1977, 304;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29, 27. Teil Rn. 69).
  • OLG Köln, 06.09.1977 - Ss 415/77
    Das angefochtene Urteil läßt allerdings die notwendige Klarheit dahin vermissen, daß die Frage, ob eine Tat als besonders schwerer Fall anzusehen ist, ausschließlich zur S t r a f f r a g e gehört ( BGH bei Dallinger MDR 1976, 16 ; BGH NJW 1976, 1415; OLG Hamm JMBl. NW 1975, 204; Calliess JZ 1975, 112; Braunstetter NJW 1976, 736 ).

    Jedenfalls im Urteilsspruch hätte die Erwähnung des besonders schweren Falles nach Anwendung von Jugendstrafrecht jedoch unterbleiben müssen ( BGH NJW 1976, 1415).

  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung …

    Bei Anwendung von Jugendstrafrecht hat eine Verurteilung wegen besonders schweren Falles nach einer Strafzumessungsvorschrift mit Regelbeispielen zu unterbleiben, da hier die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten und für die Verhängung der Rechtsfolgen vor allem erzieherische Gründe maßgebend sind (BGH, Beschluß vom 13. Mai 1976 - 4 StR 234/76, MDR 1976, 769 = NJW 1976, 1415 - LS - vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73).
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