Rechtsprechung
| BGH, 01.09.2022 - 4 StR 239/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 403 StPO
Adhäsionsausspruch (Feststellungsausspruch hinsichtlich der Ersatzpflicht des Angeklagten für künftige immaterielle Schäden des Adhäsionsklägers) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden des Adhäsionsklägers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden des Adhäsionsklägers
- rechtsportal.de
Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden des Adhäsionsklägers
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.01.2022 - 22 Ks 18/21
- LG Essen, 19.01.2022 - 70 Js 188/21
- BGH, 01.09.2022 - 4 StR 239/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus BGH, 01.09.2022 - 4 StR 239/22
Für einen solchen Feststellungsausspruch ist nur Raum, wenn nicht ausschließlich vorhersehbare Schädigungsfolgen in Betracht stehen, die bereits von der Zubilligung des bezifferten Schmerzensgeldes umfasst sind (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06 Rn. 13;… Urteil vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04 Rn. 7 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 StR 21/22). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04
Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen …
Auszug aus BGH, 01.09.2022 - 4 StR 239/22
Für einen solchen Feststellungsausspruch ist nur Raum, wenn nicht ausschließlich vorhersehbare Schädigungsfolgen in Betracht stehen, die bereits von der Zubilligung des bezifferten Schmerzensgeldes umfasst sind (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds; vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06 Rn. 13; Urteil vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04 Rn. 7 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 StR 21/22). - BGH, 11.05.2022 - 4 StR 21/22
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Rücktritt vom …
Auszug aus BGH, 01.09.2022 - 4 StR 239/22
Für einen solchen Feststellungsausspruch ist nur Raum, wenn nicht ausschließlich vorhersehbare Schädigungsfolgen in Betracht stehen, die bereits von der Zubilligung des bezifferten Schmerzensgeldes umfasst sind (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds; vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06 Rn. 13;… Urteil vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04 Rn. 7 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 StR 21/22).
- BGH, 23.05.2024 - 4 StR 234/23
Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: …
Insofern hat das Landgericht den Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes nicht bedacht (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2023 - 4 StR 66/23 Rn. 4; Beschluss vom 1. September 2022 - 4 StR 239/22 Rn. 3; Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 StR 21/22). - BGH, 07.11.2023 - 2 StR 344/23
Dauer der Jugendstrafe (beweiswürdigende Unterlegung); Adhäsionsentscheidung …
Für einen Feststellungausspruch zur Verpflichtung des Ersatzes zukünftiger immaterieller Schäden ist danach nur Raum, wenn nicht ausschließlich vorhersehbare Schädigungsfolgen in Betracht stehen, die bereits von der Zubilligung des bezifferten Schmerzensgeldes umfasst sind (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 4 StR 239/22, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23
Revision (Versäumung der Revisionsbegründungsfrist: Aufhebung des …
Denn den Urteilsgründen ist hinsichtlich der immateriellen Schäden nicht zu entnehmen, dass die Nebenklägerin unvorhersehbare Spätfolgen der Tat zu befürchten hätte, die nicht bereits bei der Bemessung des zu zahlenden Schmerzensgeldes berücksichtigt werden könnten (vgl. zum sog. Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes etwa BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 4 StR 239/22 Rn. 3; Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 StR 21/22).
- BGH, 24.06.2025 - 1 StR 135/25
Aufhebung der Adhäsionsentscheidung
Für einen solchen Feststellungsausspruch ist allerdings nur Raum, wenn nicht ausschließlich vorhersehbare Schädigungsfolgen in Betracht stehen, die bereits von der Zubilligung des bezifferten Schmerzensgeldes umfasst sind (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds; vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06 Rn. 13;… Urteil vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04 Rn. 7 mwN; Beschlüsse vom 11. Mai 2022 - 4 StR 21/22; und vom 1. September 2022 - 4 StR 239/22). - LG Essen, 26.10.2023 - 65 KLs 43/22
Gefährliche Körperverletzung
Denn für einen solchen Feststellungsausspruch ist nur Raum, wenn nicht ausschließlich vorhersehbare Schädigungsfolgen in Betracht stehen, die nicht bereits von der Zubilligung des bezifferten Schmerzensgeldes umfasst sind (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds; vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 4 StR 239/22 -, Rn. 3, juris m.w.N.). - LG Essen, 01.12.2022 - 65 KLs 1/22
Gefährliche Körperverletzung, Beihilfe
Denn für einen solchen Feststellungsausspruch ist nur Raum, wenn nicht ausschließlich vorhersehbare Schädigungsfolgen in Betracht stehen, die bereits von der Zubilligung des bezifferten Schmerzensgeldes umfasst sind (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds; vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 4 StR 239/22 -, Rn. 3, juris m.w.N.).
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