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   BGH, 09.10.1964 - 4 StR 239/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,3945
BGH, 09.10.1964 - 4 StR 239/64 (https://dejure.org/1964,3945)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1964 - 4 StR 239/64 (https://dejure.org/1964,3945)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1964 - 4 StR 239/64 (https://dejure.org/1964,3945)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung …

    Auszug aus BGH, 09.10.1964 - 4 StR 239/64
    Der Antrieb ihres Tuns verdient daher kein Verständnis, sondern nur Verachtung (BGHSt 3, 132).".
  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller …

    Wer einen Menschen tötet, um sich eigensüchtig der Verantwortung für begangenes Unrecht zu entziehen, ist in aller Regel so zu behandeln, wie ein Täter, der tötet, um eine Straftat zu verdecken (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 722 und die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, namentlich Urteil vom 9. Oktober 1964 - 4 StR 239/64, zitiert bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 211 Anm. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 333/87).
  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen …

    Er muß in aller Regel ebenso beurteilt werden wie der in § 211 StGB ausdrücklich hervorgehobene Beweggrund eines Täters, der einen Menschen tötet, um eine Straftat zu verdecken: in beiden Fällen handelt der Täter, um sich eigensüchtig der Verantwortung für begangenes Unrecht zu entziehen (BGH, Urteil, vom 4. Juli 1966 - 2 StR 197/66; ebenso für den Fall des gewaltsamen Ausbruchs aus der Strafanstalt: BGH, Urteil vom 9. Oktober 1964 - 4 StR 239/64).
  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 638/86

    Vorraussetzungen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Niederer Beweggrund bei …

    Das Streben eines Gefangenen nach Freiheit steht dieser Wertung nicht entgegen (BGH, Urt. vom 9. Oktober 1964 - 4 StR 239/64; vgl. ferner BGH, Urteile vom 4. Juli 1966 - 2 StR 197/66, vom 14. Juli 1970 - 1 StR 68/70 - bei Dallinger MDR 1971, 722 und vom 23. Mai 1973 - 3 StR 6/73).
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