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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1960 - 4 StR 241/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1203
BGH, 19.08.1960 - 4 StR 241/60 (https://dejure.org/1960,1203)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1960 - 4 StR 241/60 (https://dejure.org/1960,1203)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1960 - 4 StR 241/60 (https://dejure.org/1960,1203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 125
  • NJW 1960, 2201
  • MDR 1961, 79
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • RG, 07.07.1898 - 2298/98

    In welchem Umfange gilt im Verhältnisse des Deutschen Reiches zu Belgien das …

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  • RG, 18.03.1926 - II 79/26

    Auslieferung aus Ungarn. Begründet es die Revision, wenn das die Tat eines …

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  • RG, 06.02.1914 - V 63/14

    1. Ist im Vertrage mit Belgien die Auslieferung wegen Vergehens gegen § 151 StGB. …

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  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat; …

    In dem Haftbefehl wurde der Angeklagte beschuldigt, in den Niederlanden und der Bundesrepublik "von mindestens Januar 1978 bis mindestens 24. September 1984 fortgesetzt, gewerbsmäßig und teilweise gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln (Haschisch und Marihuana) in nicht geringen Mengen Handel getrieben und solche Betäubungsmittel teilweise tateinheitlich hiermit in nicht geringen Mengen in die Bundesrepublik eingeführt zu haben." Die Auslieferung wurde bewilligt "zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Handels mit Betäubungsmitteln, auf den sich der Haftbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf vom 15. November 1984 ... bezieht." Es kann auf sich beruhen, ob sich diese Bewilligung auf alle - auch ungenannte - Einzelakte erstreckt, die der fortgesetzten Handlung als Tat prozeßrechtlich zuzuordnen wären (vgl. BGHSt 15, 125).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Insbesondere gibt es keinen Anhalt dafür, daß die deutschen Behörden und Gerichte den Grundsatz der Spezialität des Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens -- für den Fall, daß der Beschwerdeführer unter den Bedingungen dieses Übereinkommens (Art. 5) -- oder den Grundsatz der Spezialität des allgemeinen Völkerrechts, der eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG darstellt (vgl. RGSt 54, 108 [109]; BGHSt 15, 125 [126]; OLG München, OLGZ 1968, S 188 [189]) und mithin im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland als objektives Recht zu beachten ist, -- für den Fall, daß der Beschwerdeführer nicht unter den Bedingungen dieses Übereinkommens -- ausgeliefert worden wäre, mißachtet oder umgangen haben würden.
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer …

    Auf ihre gewissenhafte Beachtung muß das Urteil, soweit es angefochten worden ist, nachgeprüft werden, auch dann, wenn einzelne Teile der Entscheidung aus anderen Gründen angegriffen werden und die Nichteinhaltung der Auslieferungsbedingungen insoweit nicht gerügt ist (RGSt 70, 286; BGH NJW 1960, 2201 Nr. 17).
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 353/63

    Auslieferung zur Strafverfolgung - Auslieferung bei Fällen minderer Bedeutung

    Ein daraus sich ergebendes Verfahrenshindernis muß von Amts wegen beachtet werden (RGSt 70, 286; BGH NJW 1960, 2201 Nr. 17).

    Maßgebend für die tatsächliche und rechtliche Begrenzung der Strafverfolgung des Angeklagten im Inland sind die Auslieferungsbewilligung und die Bestimmungen des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Auslieferung vom 22. September 1958 (im folgenden kurz: Vertrag; BGHSt 15, 125, 126) [BGH 19.08.1960 - 4 StR 241/60].

  • BGH, 12.03.1965 - 4 StR 50/65

    Auslieferung von den Niederlanden an die Bundesrepublik Deutschland - Veränderte …

    Dafür, ob und wieweit der Angeklagte in Deutschland verfolgt und bestraft werden darf, sind die Bestimmungen des nach der Bekanntmachung des Bundesministers des Auswärtigen vom 15. Februar 1957 (BGBl. II S. 22) wieder anwendbaren Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden vom 31. Dezember 1896 (…RGBl. 1897 S. 731, Grützner, II N 6, S. 3 ff) maßgebend (RGSt 31, 428; BGHSt 15, 125).

    Ergibt jedoch die gegenüber dem Auslieferungsersuchen veränderte rechtliche Würdigung eine Tat, die nach dem Vertrag die Auslieferung nicht begründet, so ist das Verfahren einzustellen (RGSt 29, 270, 272, 60, 202; BGHSt 15, 125).

  • BGH, 11.07.1972 - 1 StR 207/72

    Beachtung der sich aus einer Auslieferungsbewilligung ergebenden Schranken im …

    Es muß daher von Amts wegen geprüft werden, ob die Strafkammer bei ihrem Urteilsspruch die Schranken beachtet hat, die sich aus der von der spanischen Regierung erteilten Auslieferungsbewilligung ergeben (RGSt 70, 282; BGHSt 19, 118, 119 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 353/63]; BGH NJW 1960, 2201 Nr. 17; 1965, 1672 Nr. 12).

    Durchgreifende Bedenken bestehen jedoch insoweit nicht, auch nicht zu der Frage, ob die Verurteilung des Beschwerdeführers unter Wahrung des - eine allgemeine Regel des Völkerrechts bildenden (BGHSt 15, 125, 126 [BGH 19.08.1960 - 4 StR 241/60]; BGH Urteile vom 9. Februar 1971 - 1 StR 260/70 - und 9. November 1971 - 1 StR 509/71) - Grundsatzes der Spezialität erfolgt ist.

  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86

    Bestrafung nur für die vor der Auslieferungsbewilligung begangenen Taten auf …

    Nach dem Grundsatz der Spezialität darf der Angeklagte nur wegen der vor der Auslieferung begangenen Taten bestraft werden, für welche die Auslieferung bewilligt ist (vgl. BGHSt 15, 125, 126; 22, 307) [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67].
  • BGH, 09.02.1971 - 1 StR 260/70

    Massentötungen von Juden während des Vormarsches der deutschen Armee in der …

    Insbesondere ist der - eine allgemeine Regel des Völkerrechts bildende (BGHSt 15, 125, 126) - Grundsatz der Spezialität beachtet.
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 160/66

    Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen bei der Verfahrensrüge - Beihilfe zu …

    Hinsichtlich der Verurteilungen wegen unbefugten Gebrauchs von Kraftfahrzeugen und Fahrens ohne Führerschein verbietet sich daher nach dem das deutsche Auslieferungsrecht beherrschenden Grundsatz der "Spezialität" (vgl. § 6 DAG) jegliche auf eine Vollstreckung hinzielende Maßnahme (vgl. BGHSt 9, 5; 15, 125, 126) [BGH 19.08.1960 - 4 StR 241/60].
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