Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1951 - 4 StR 247/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1847
BGH, 07.06.1951 - 4 StR 247/51 (https://dejure.org/1951,1847)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1951 - 4 StR 247/51 (https://dejure.org/1951,1847)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1951 - 4 StR 247/51 (https://dejure.org/1951,1847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,1847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1951 - 3 StR 71/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 4 StR 247/51
    Sind bei einem Gericht Verfahren wegen mehrerer selbständiger, vor dem 15. September 1949 begangener Handlungen anhängig, wie es hier der Fall war, so richtet sich gemäss § 4 Abs. 4 und 1 des Straffreiheitsgesetzes die im § 3 angeordnete Verfahrenseinstellung nicht jeweils nach der Höhe der für jede selbständige Straftat zu erwartenden Einzel strafe, sondern nach dem Betrage der aus diesen Einzelstrafen zu bildenden Gesamtstrafe (BGH 3 StR 71/51 - 19.3.1951).
  • BGH, 06.11.1952 - 5 StR 289/52

    Rechtsmittel

    Sind mehrere Taten eines Angeklagten vor dem Stichtag begangen, so ist ihm Straferlaß nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. IV Straffreiheitsgesetz nur zu gewähren, wenn eine für die mehreren Straftaten zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr als 6 Monate Gefängnis betragen würde (vgl. BGH 3 StR 65/51 vom 5.4.1951; 3 StR 71/51 vom 19.3.1951; 4 StR 247/51 vom 7.6.1951, sowie die in dieser Sache gegen die Mitangeklagten H. und K. ergangenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 3.4.1952).
  • BGH, 03.04.1952 - 5 StR 289/52

    Rechtsmittel

    nur zu gewähren, wenn eine für die mehreren Straftaten zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr als 6 Monate Gefängnis betragen würde (vgl. BGH 3 StR 65/51 vom 5.4.1951; 3 StR 71/51 vom 19.3.1951; 4 StR 247/51 vom 7.6.1951).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht