Rechtsprechung
| BGH, 07.06.1951 - 4 StR 247/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1951 - 3 StR 71/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.06.1951 - 4 StR 247/51
Sind bei einem Gericht Verfahren wegen mehrerer selbständiger, vor dem 15. September 1949 begangener Handlungen anhängig, wie es hier der Fall war, so richtet sich gemäss § 4 Abs. 4 und 1 des Straffreiheitsgesetzes die im § 3 angeordnete Verfahrenseinstellung nicht jeweils nach der Höhe der für jede selbständige Straftat zu erwartenden Einzel strafe, sondern nach dem Betrage der aus diesen Einzelstrafen zu bildenden Gesamtstrafe (BGH 3 StR 71/51 - 19.3.1951).
- BGH, 06.11.1952 - 5 StR 289/52
Rechtsmittel
Sind mehrere Taten eines Angeklagten vor dem Stichtag begangen, so ist ihm Straferlaß nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. IV Straffreiheitsgesetz nur zu gewähren, wenn eine für die mehreren Straftaten zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr als 6 Monate Gefängnis betragen würde (vgl. BGH 3 StR 65/51 vom 5.4.1951; 3 StR 71/51 vom 19.3.1951; 4 StR 247/51 vom 7.6.1951, sowie die in dieser Sache gegen die Mitangeklagten H. und K. ergangenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 3.4.1952). - BGH, 03.04.1952 - 5 StR 289/52
Rechtsmittel
nur zu gewähren, wenn eine für die mehreren Straftaten zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr als 6 Monate Gefängnis betragen würde (vgl. BGH 3 StR 65/51 vom 5.4.1951; 3 StR 71/51 vom 19.3.1951; 4 StR 247/51 vom 7.6.1951).
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