Rechtsprechung
| BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiederholungstäterschaft als für die Strafhöhe berücksichtungsfähiger Persönlichkeitsmangel - Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Vorverurteilungen und einer zeitlich vor der ersten Vorverurteilung liegenden Tat
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …
Auszug aus BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79
Der Umstand, daß diese Gesamtstrafe möglicherweise, anders als die frühere Strafe, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, steht nicht entgegen (BGHSt 7, 180, 185). - BGH, 03.09.1975 - 2 StR 400/75
Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung hinsichtlich der früheren Strafe - …
Auszug aus BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79
Sie können daher nach § 55 Abs. 1 StGB nicht mehr in die Gesamtstrafe einbezogen werden (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75). - BGH, 18.05.1976 - 1 StR 190/76
Grundsätze für die nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe - Einbeziehung von vor …
Auszug aus BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79
In diese Gesamtstrafe dürfen dann nur diejenigen rechtskräftigen Strafen aus weiteren Vorverurteilungen einbezogen werden, die für Taten ausgesprochen worden sind, die ebenfalls vor der frühesten Vorverurteilung begangen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 190/76 - OLG Zweibrücken NJW 1968, 310 [OLG Zweibrücken 10.10.1967 - Ws 201/67]; OLG Hamm MDR 1976, 162 [OLG Hamm 09.10.1975 - 2 Ws 282/75];… Schönke/Schröder/Stree StGB 19. Aufl. § 55 StGB Rdn. 15 bis 17;… Vogler in LK 10. Aufl. § 55 StGB Rdn. 11 bis 14).
- OLG Hamm, 09.10.1975 - 2 Ws 282/75
Auszug aus BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79
In diese Gesamtstrafe dürfen dann nur diejenigen rechtskräftigen Strafen aus weiteren Vorverurteilungen einbezogen werden, die für Taten ausgesprochen worden sind, die ebenfalls vor der frühesten Vorverurteilung begangen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 190/76 - OLG Zweibrücken NJW 1968, 310 [OLG Zweibrücken 10.10.1967 - Ws 201/67]; OLG Hamm MDR 1976, 162 [OLG Hamm 09.10.1975 - 2 Ws 282/75];… Schönke/Schröder/Stree StGB 19. Aufl. § 55 StGB Rdn. 15 bis 17;… Vogler in LK 10. Aufl. § 55 StGB Rdn. 11 bis 14). - OLG Oldenburg, 14.10.1975 - Ss 211/75
Auszug aus BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79
In diese Gesamtstrafe dürfen dann nur diejenigen rechtskräftigen Strafen aus weiteren Vorverurteilungen einbezogen werden, die für Taten ausgesprochen worden sind, die ebenfalls vor der frühesten Vorverurteilung begangen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 190/76 - OLG Zweibrücken NJW 1968, 310 [OLG Zweibrücken 10.10.1967 - Ws 201/67]; OLG Hamm MDR 1976, 162 [OLG Hamm 09.10.1975 - 2 Ws 282/75];… Schönke/Schröder/Stree StGB 19. Aufl. § 55 StGB Rdn. 15 bis 17;… Vogler in LK 10. Aufl. § 55 StGB Rdn. 11 bis 14). - BGH, 10.01.1957 - 4 StR 478/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79
Dagegen ist aus Rechtsgründen nichts einzuwenden (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Januar 1957 - 4 StR 478/56 - bei Dallinger MDR 1957, 528 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]).
- BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer …
Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve vom 31. Oktober 1983 verhängte Geldstrafe in die Gesamtstrafe nicht einbezogen werden kann, weil die dieser Verurteilung zugrunde liegende Straftat erst nach der Verurteilung durch das Schöffengericht München begangen worden ist (BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79, bei Holtz MDR 1979, 987; vgl. auch BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83];… Dreher/Tröndle, § 55 StGB Rdn. 5). - BGH, 28.08.1984 - 4 StR 503/84
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung
Aus den Einzelstrafen für diese Taten, der Strafe aus dem Urteil vom 22. Juli 1980 sowie der Strafe aus der weiteren Verurteilung vom 3. Oktober 1980, der eine Tat aus dem Jahre 1979 zugrunde lag, hätte die erste Gesamtstrafe gebildet werden müssen, wobei das Urteil vom 22. Juli 1980 eine (erste) Zäsur bildet (vgl. BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79 - bei Holtz MDR 1979, 987; BGH StrVert 1981, 620/621;… Vogler in LK, 10. Aufl., § 55 StGB Rdn. 12). - BGH, 11.01.1980 - 3 StR 445/79
Erforderlichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe mit einer Freiheitsstrafe aus …
Die Strafkammer ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß eine Gesamtstrafe mit der Freiheitsstrafe aus dem früheren Urteil des Landgerichts Ulm vom 27. Oktober 1975 hätte gebildet werden müssen, wenn jene Strafe nicht schon vor der Hauptverhandlung vollstreckt worden wäre (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1976 - 1 StR 190/76 - und 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79;… Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 55 Rdn 5 a.E.).
- BGH, 04.02.1986 - 4 StR 721/85
Anforderungen an eine Gesamtstrafenbildung bei Bandendiebstahl
Dabei mußte aber berücksichtigt werden, daß mit der Strafe aus dem frühesten der Urteile alle Strafen gesamtstrafenfähig sind, die für Taten verhängt wurden, die vor dem Erlaß dieses Urteils begangen worden sind (BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]/384; BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79 - bei Holtz MDR 1979, 987; BGH StV 1981, 620/621). - BGH, 18.08.1983 - 4 StR 414/83
Verpflichtung des Tatrichters zur erschöpfenden Aufzählung aller …
In diese Gesamtstrafe sind diejenigen rechtskräftigen Strafen aus weiteren Vorverurteilungen einzubeziehen, die für Taten ausgesprochen worden sind, welche ebenfalls vor der frühesten Vorverurteilung begangen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1979, 987 m.w.N.). - BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82
Einbeziehung von Vorverurteilungen in die Gesamtstrafenbildung - Fehlende …
Damit muß gemäß § 55 Abs. 1 StGB jedenfalls mit der Strafe aus der frühesten Vorverurteilung, also der vom 11. Juli 1980, eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden, falls diese Strafe bei Erlaß des angefochtenen Urteils noch nicht erledigt war (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79 m.w.Nachw. bei Holtz MDR 1979, 98 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
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