Rechtsprechung
| BGH, 29.08.2012 - 4 StR 254/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO
Abgrenzung des Beweisantrags vom Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweiserhebung (Maßstab der Aufklärungspflicht; erneute Vernehmung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweiserhebung bei vorheriger Vernehmung eines Zeugen zu der unter Beweis gestellten Tatsache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2
Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweiserhebung bei vorheriger Vernehmung eines Zeugen zu der unter Beweis gestellten Tatsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.10.2025 - 2 StR 502/25
Abgrenzung von Aufklärungspflicht und Beweisantragsrecht (Antrag auf erneute …
Rn. 3 In dem Begehren, einen bereits gehörten Zeugen erneut zu einer Beweisbehauptung zu vernehmen, die Gegenstand seiner ersten Vernehmung war, liegt kein Beweisantrag; das Gericht braucht einem solchen Beweisverlangen nur im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) nachzukommen, ohne an die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 7. August 1990 - 1 StR 263/90; vom 21. Juni 1995 - 2 StR 67/95, NStZ-RR 1996, 107; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/98; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/99, NStZ 1999, 312; Beschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 254/12;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 175 f.).
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