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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1978
BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,1978)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1984 - 4 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,1978)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,1978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme einer schweren Beleidigung durch bestimmte Äußerungen - Maß der Beleidigungen für die Anwendbarkeit des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Umfassende Prüfung der Tatumstände vor Annahme eines minder schweren Falls eines verwirklichten Delikts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 507
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1983 - 4 StR 164/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Ersetzen der …

    Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84
    Das Landgericht hat sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob diese Äußerungen bereits (nach objektiver Betrachtungsweise - vgl. BGH NStZ 1981, 300; 1983, 365) eine schwere Beleidigung bedeuteten, sondern geht statt dessen "zu Gunsten des Angeklagten" davon aus, daß dieser sich nur mit einem Messer bewaffnete, um dem ihm körperlich überlegenen Arno S. und dessen gleichfalls anwesenden ihm ebenso überlegenen Bruder Jürgen S. sowie deren Freund Andreas K. zu "imponieren" (UA 13).

    Denn für die Anwendung der 1. Alternative des § 213 StGB kommt es nicht allein auf die Vorgänge an, die sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen ereignet haben; vielmehr können mehrere Kränkungen schließlich "das Faß zum Überlaufen" bringen (ständige Rechtspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - 2 StR 522/78, bei Holtz MDR 1979, 456 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1983, 365, 366).

    Dabei kann auch das - vom Landgericht bejahte (UA 40) - Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB für sich allein schon zur Annahme eines minder schweren Falles führen (BGH NStZ 1983, 365, 366 m.w.Nachw.); die Ausführungen des Landgerichts (UA 44 f) lassen besorgen, daß es dieses möglicherweise nicht erkannt hat.

  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80

    Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer …

    Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84
    Es hätte jedoch nahegelegen zu prüfen, ob durch diese erste Beleidigung allein oder im Zusammenhang mit der weiteren, durch das Werten auf die Couch erfolgten Kränkung der Angeklagte zur Tat hingerissen worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80, bei Holtz MDR 1981, 631).
  • BGH, 31.01.1979 - 2 StR 522/78

    Wut als Milderungsgrund im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Ausschluss …

    Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84
    Denn für die Anwendung der 1. Alternative des § 213 StGB kommt es nicht allein auf die Vorgänge an, die sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen ereignet haben; vielmehr können mehrere Kränkungen schließlich "das Faß zum Überlaufen" bringen (ständige Rechtspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - 2 StR 522/78, bei Holtz MDR 1979, 456 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1983, 365, 366).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall (hier: im Sinne der zweiten Alternative des § 213 StGB) vorliegt, kann nicht weniger weit reichen als diejenige nach § 49 StG Für seine Beurteilung hat der Tatrichter alle Umstände heranzuziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters bedeutsam sein können, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98/99; BGH StV 1984, 73; BGH NStZ 1984, 507; Eser NStZ 1984, 54 m. w. Nachw.).
  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88

    Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines …

    Hierfür war vielmehr eine Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung sämtlicher ent- und belastender Umstände erforderlich; nur danach konnte beurteilt werden, ob die Anwendung des in § 212 StGB festgelegten Strafrahmens nicht unangebracht erschien (vgl. BGH NStZ 1984, 507 m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.04.1996 - 2 StR 104/96

    Provokationshandlung

    Denn eine Provokationshandlung im Sinne des § 213 1. Alt. StGB kann auch dann gegeben sein, wenn das Verhalten des Tatopfers unmittelbr vor der Tat für sich allein betrachtet zwar keine Mißhandlung oder schwere Beleidigung darstellte, dennoch aber den Angeklagten zum Zorn gereizt und auf der Stelle zur Tat hingerissen hat, weil es nach einer Reihe vorausgegangener Kränkungen gleichsam nur noch "der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte" (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 365, 366 m.w.N.; BGH NStZ 1984, 507 m.w.N.;… BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 6, Verschulden 2).
  • BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85

    Berücksichtigung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei der Prüfung von …

    Bedenklich ist auch, daß das Schwurgericht der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 213 StGB deshalb kein Gewicht beigemessen hat, weil der Angeklagte "sich den Alkoholgenuß, das Schlafdefizit und seine affektive Spannung selbst zuzuschreiben" habe (UA S. 52), wenn damit zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß im Rahmen der Gesamtabwägung, die § 213 (2. Alternative) StGB verlangt (vgl. dazu BGH StrVert 1984, 73 sowie BGK NStZ 1984, 507 je m.w.Nachw.), die erheblich verminderte Schuldfähigkeit aus dem angegebenen Grunde von vornherein außer Betracht bleiben kann.
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 545/91

    Annahme eines minder schweren Todschlages wegen erheblicher Verminderung der …

    Sie hat alle Umstände einzubeziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters bedeutsam sind, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 16, 360, 362; BGH NStZ 1984, 507; NJW 1985, 870; 1986, 793) [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84].
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85

    Vorliegen eines die Steruerungsfähigkeit der Angeklagtern erheblich vermindernden …

    Daß entgegen der Auffassung der Strafkammer die vorgenannten rechtsfehlerhaften Ausführungen zum Provokationsfall auch nicht geeignet sind, die Voraussetzungen des sonst minder schweren Falles im Sinne der zweiten Alternative des § 213 StGB auszuschließen, bedarf danach keiner Erörterung (zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 55; BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84 - und vom 20. Juni 1984 - 2 StR 319/84; Eser, NStZ 1984, 49, 54).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84

    Gespanntes sexuelles Verhältnis als Grund für die Annahme eines minderschweren …

    Zu den Voraussetzungen der 2. Alternative des § 213 StGB vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 55; BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84 - und vom 20. Juni 1984-2 StR 319/84.
  • BGH, 20.06.1984 - 2 StR 319/84

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …

    Diese sachliche Beurteilung ist auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der dafür maßgeblichen Umstände vorzunehmen; zu ihnen gehört auch die - gegebenenfalls durch die vorangegangene Entwicklung mitgeschaffene - subjektive Situation, in der sich der Täter befand, als ihn die Kränkung traf (BGH NStZ 1983, 364; BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - 2 StR 522/78; Beschluß vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84; Eser, NStZ 1984, 49, 52 - jeweils mit Nachweisen).
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