Rechtsprechung
| BGH, 29.07.1960 - 4 StR 261/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 79
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.02.1962 - 5 StR 499/61
Umfang der Aufklärungspflicht eines Strafgerichts - Bedeutung einer …
Ein begründeter Verdacht liegt nicht mehr vor, wenn die Verdachtsgründe zwar nicht ganz, aber doch nahezu völlig entkräftet sind (BGH vom 29.7.1960, 4 StR 261/60 S. 6, insoweit in MDR 1961, 79 nicht veröffentlicht), so daß der Freispruch einem solchen wegen erwiesener Unschuld nahekommt (BGHSt 11, 383).Das Landgericht hat bei der neuen Entscheidung hierüber von seinen bisherigen, den rechtskräftigen Freisprüchen zugrunde liegenden Feststellungen auszugehen (BGH MDR 1961, 79).
Das Landgericht hat vielmehr nur die bestehengebliebenen Feststellungen, die in der neuen Hauptverhandlung zweckmäßigerweise verlesen werden, daraufhin zu würdigen, ob eine grobe Unredlichkeit vorliegt und, wenn es das bejaht, zu prüfen, ob es angemessen ist, aus diesem Grunde die notwendigen Auslagen nicht zu erstatten (BGH MDR 1961, 79).
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