Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1987 - 4 StR 266/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfen einer nicht näher ausgeführten Verfahrensrüge - Anwendbarkeit eines minder schweren Falls nach § 213 StGB bei der Verhängung einer Jugendstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83
Verminderte Schuldfähigkeit wegen wiederholter Beschimpfung mit den Ausdrücken …
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 4 StR 266/87
Eine Erörterung der 2. Alternative des § 213 StGB drängte sich hier schon deshalb auf, weil das Landgericht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten im Sinne des § 21 StGB ausgegangen ist und schon dieser Umstand Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein kann (stand. Rechtspr. - vgl. BGH NStZ 1983, 365, 366 m.w.Nachw.). - BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei …
- BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; …
Der Senat kann daher offen lassen, ob auch nach der Heraufsetzung des Strafrahmens von § 213 StGB durch das 6. Strafrechtsreformgesetz an der bisher zur Berücksichtigung von § 213 StGB bei der Bemessung von Jugendstrafe ergangenen Rechtsprechung festzuhalten wäre (vgl. insoweit nur Senat, Urteil vom 15. November 1988 - 1 StR 545/88, NStZ 1989, 119 f.; BGH, Beschluss vom 30. Juni 1987 - 4 StR 266/87; Beschluss vom 8. Oktober 24 25 26 27 1986 - 2 StR 394/86; Beschluss vom 1. Juli 1982 - 3 StR 190/82, NStZ 1982, 466).
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