Rechtsprechung
| BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtlicher Prüfungsumfang bezüglich des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Hauptverhandlung - Zulässige Dauer eines Ausschlusses der Öffentlichkeit - Beschränkung der Verteidigung durch ungenügende Einsichtsmöglichkeiten in Vorstrafakten - ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
werde bei Erstellung seines Gutachtens nicht unbefangen sein (vgl. BGH NJW 1969, 2293 mit Nachw.). - BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Für die Prüfung der Frage, ob der Tatrichter das einen Sachverständigen ablehnende Gesuch in der Hauptverhandlung mit Recht zurückgewiesen hat, gelten nicht die Grundsätze der Beschwerde, sondern die der Revision (BGHSt 8, 226, 232; BGH, Urteil vom 6. Januar 1976 - 5 StR 284/75). - BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung …
Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Danach ist die Prüfung der (Rechts-) Frage, ob die zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten (und glaubhaft gemachten) Tatsachen die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können zwar vom Standpunkt des Angeklagten aus vorzunehmen (vgl. auch BGH NJW 1965, 2017, 2018).
- BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56
Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres …
Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Der Angeklagte muß vielmehr vernünftige Gründe für sein Ablehnungsbegehren vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGH JR 1957, 68). - BGH, 12.01.1978 - 4 StR 594/77
Verkürzung der Rechte und Möglichkeiten des Wahlverteidigers - Antrag auf …
Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Auch ist es Sache des Verteidigers und nicht des Gerichts, sich zur Vorbereitung einer sachgerechten Verteidigung um die dazu notwendige Kenntnis des Inhalts der Akten (BGH, Urteil vom 9. März 1978 - 4 StR 540/77), d.h. um die Einsichtnahme bei Gericht oder um die Herstellung von Ablichtungen durch das Gericht gegen Erstattung der Auslagen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1978 - 4 StR 594/77) zu bemühen. - BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74
Strafbarkeit wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung - Rüge der Verletzung …
Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Ein Beschluß über die Ausschließung der Öffentlichkeit nach § 172 GVG ist auslegungsfähig (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74). - BGH, 06.01.1976 - 5 StR 284/75
Ablehnung der Gerichtsmitglieder wegen Besorgnis der Befangenheit - Ablehnung …
Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Für die Prüfung der Frage, ob der Tatrichter das einen Sachverständigen ablehnende Gesuch in der Hauptverhandlung mit Recht zurückgewiesen hat, gelten nicht die Grundsätze der Beschwerde, sondern die der Revision (BGHSt 8, 226, 232; BGH, Urteil vom 6. Januar 1976 - 5 StR 284/75). - BGH, 07.06.1977 - 5 StR 254/77
Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung bei …
Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob er sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (RGSt 26, 395, 396; 66, 113; BGH, Urteil vom 7. Juni 1977 - 5 StR 254/77 -). - BGH, 09.03.1978 - 4 StR 540/77
Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung - Versagung der …
Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Auch ist es Sache des Verteidigers und nicht des Gerichts, sich zur Vorbereitung einer sachgerechten Verteidigung um die dazu notwendige Kenntnis des Inhalts der Akten (BGH, Urteil vom 9. März 1978 - 4 StR 540/77), d.h. um die Einsichtnahme bei Gericht oder um die Herstellung von Ablichtungen durch das Gericht gegen Erstattung der Auslagen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1978 - 4 StR 594/77) zu bemühen. - RG, 21.01.1895 - 4704/94
1. Kann durch den Ausschluß der Öffentlichkeit während eines Teiles der …
Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob er sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (RGSt 26, 395, 396; 66, 113; BGH, Urteil vom 7. Juni 1977 - 5 StR 254/77 -). - RG, 25.01.1932 - II 345/31
Ist bei der Verhandlung über die Ausschließung der Öffentlichkeit die formlose …
- BGH, 09.07.1985 - 1 StR 216/85
Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Inhaltliche …
Die Dauer der Ausschließung bestimmt der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen (RGSt 66, 113;… BGH GA 1978, 13; BGH, Urt. vom 16.6.1978 - 4 StR 269/78). - BGH, 06.11.1980 - 4 StR 156/80
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit
Bei Prüfung der Frage, ob die zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten und glaubhaft gemachten Tatsachen aus der Sicht des Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können, ist vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten auszugehen (BGHSt 8, 226, 233; BGH, Urteile vom 16. Juni 1978 - 4 StR 269/78 und vom 13. Juli 1978 - 4 StR 248/78 jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 12.01.1984 - 4 StR 762/83
Rechtliche Wirkungen einer unterlassenen Gewährung von Akteneinsicht innerhalb …
Auch ist es Sache des Verteidigers und nicht des Gerichts, sich zur Anfertigung der schriftlichen Revisionsbegründung um die dazu notwendige Kenntnis des Akteninhalts, insbesondere der Sitzungsniederschrift zu bemühen (vgl. BGH, Urteile vom 9. März 1978 - 4 StR 540/77 - und vom 16. Juni 1978 - 4 StR 269/78). - OLG Karlsruhe, 16.05.1980 - 3 VAs 5/80 Im übrigen erscheint es dem Senat angebracht, darauf hinzuweisen, daß ein Rechtsanwalt weder nach § 147 Abs. 4 StPO noch nach Nr. 189 Abs. 2 RiStBV einen Rechtsanspruch auf Überlassung von Akten in seine Geschäftsräume hat; Akteneinsicht ist ihm vielmehr grundsätzlich in den Diensträumen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu gewähren (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 1978 - 4 StR 594/77, und vom 16. Juni 1978 - 4 StR 269/78, beide n.v.).
- BGH, 17.01.1979 - 4 StR 722/78
Nichtwiederherstellung der Öffentlichkeit nach deren Ausschluss bei der …
Der gemäß § 172 Nr. 4 GVG ergangene Beschluß (Bl. 204 d.A.) bezog sich allein auf die Vernehmung der Zeugin Kornelia W. Eine Auslegung dahingehend, daß damit die Öffentlichkeit auch für alle mit dieser Vernehmung in Zusammenhang stehenden Verfahrensvorgänge ausgeschlossen werden sollte (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1978 - 4 StR 269/78 - sowie vom 24. Juli 1975 - 4 StR 321/75 -), läßt dieser gemäß § 172 Nr. 4 GVG ergangene Beschluß schon von seinem Wortlaut her nicht zu, dies umsoweniger, als auch nach Entlassung der Zeugin Wittenborg nicht öffentlich zur Sache verhandelt worden ist (vgl. Bl. 206 d.A.).
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