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| BGH, 02.10.1958 - 4 StR 272/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
Auszug aus BGH, 02.10.1958 - 4 StR 272/58
Dies ist jedoch schon im Hinblick auf die Durchführung der Einziehung erforderlich (RGSt 70, 338, 341; BGH 6 StR 153/54 vom 19. Mai 1954 = MDR 54, 529; BGHSt 9, 88). - BGH, 19.05.1954 - 6 StR 153/54
Auszug aus BGH, 02.10.1958 - 4 StR 272/58
Dies ist jedoch schon im Hinblick auf die Durchführung der Einziehung erforderlich (RGSt 70, 338, 341; BGH 6 StR 153/54 vom 19. Mai 1954 = MDR 54, 529; BGHSt 9, 88). - RG, 29.10.1936 - 2 D 632/36
1. Darf das Gericht bei gewerbsmäßigen Verbrechen Einzelfälle ausscheiden, die …
Auszug aus BGH, 02.10.1958 - 4 StR 272/58
Dies ist jedoch schon im Hinblick auf die Durchführung der Einziehung erforderlich (RGSt 70, 338, 341; BGH 6 StR 153/54 vom 19. Mai 1954 = MDR 54, 529; BGHSt 9, 88). - BGH, 26.10.1955 - 6 StR 65/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.10.1958 - 4 StR 272/58
Da diese einen abtrennbaren Teil des Strafausspruchs darstellt, konnte die Aufhebung auf diesen Punkt beschränkt werden (vgl. BGH 6 StR 65/55 vom 26. Oktober 1955).
- BGH, 10.07.1968 - 3 StR 169/68
Bestimmtheitserfordernis bei der Anordnung einer Einziehung von …
Die Gegenstände sind im Urteilstenor einzeln und so klar zu bezeichnen, daß die Beteiligten den Umfang der Einziehung ohne weiteres erkennen, und daß die Vollstreckungsbehörde auf Grund des Urteilssatzes ohne weitere Prüfung in der Lage ist, die getroffene Anordnung zu vollstrecken (RGSt 70, 338; BGH 3 StR 464/53 vom 17. Februar 1953 und 4 StR 272/58 vom 2. Oktober 1958; BGH bei Herlan MDR 54, 529). - BGH, 14.10.1970 - 3 StR 180/70
Anpassung des Strafausspruchs auf Grund der Änderung des Gesetzes - Aufhebung der …
Das vom Generalbundesanwalt angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1958 - 4 StR 272/58 - betrifft den umgekehrten Fall der Aufrechterhaltung des Strafausspruchs bei Aufhebung der Einziehungsanordnung. - BGH, 28.06.1968 - 4 StR 145/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeten und wegen versuchten …
Nach EGH 4 StR 272/58 vom 2. Oktober 1958 muß die Einziehung so klar ausgesprochen werden, daß die Beteiligten ihren Umfang ohne weiteres erkennen, und daß die Vollstreckungsbehörde auf Grund des Urteilsspruchs ohne weitere Prüfung in der Lage ist, die getroffene Anordnung zu vollstrecken. - BGH, 14.02.1969 - 1 StR 552/68
Änderung eines Schuldspruchs bezüglich der fortgesetzten Tat eines Angeklagten …
Die Aufhebung erfaßt auch die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis (BGHSt 14, 381); die Einziehungsanordnung bleibt jedoch als abtrennbarer Teil des Strafausspruchs bestehen (BGH 4 StR 272/58 vom 2. Oktober 1958; 1 StR 387/61 vom 13. März 1962).
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