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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,629
BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51 (https://dejure.org/1951,629)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1951 - 4 StR 280/51 (https://dejure.org/1951,629)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1951 - 4 StR 280/51 (https://dejure.org/1951,629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • RG, 11.05.1920 - IV 229/20

    Inwieweit wird die Strafklage wegen einzelner Fälle einfacher Hehlerei …

    Auszug aus BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51
    Selbst wenn das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein glaubt, darf es dieses Ergebnis nicht in dem Urteilssatz zum Ausdruck bringen, wie es auch in den Gründen den Sachverhalt nicht weiter darzulegen hat, als es zur Beurteilung der Straffreiheit erforderlich ist; im übrigen muss es sich auf die Einstellung des Verfahrens beschränken (RGSt 54, 333, 335; 69, 157).

    Auf Grund der Niederschlagung ergehende Einstellungsurteile haben aber dieselben verfahrensrechtlichen Wirkungen wie freisprechende Urteile, so dass über die Niederschlagung nicht in einem neuen Verfahren abweichend entschieden werden kann (RGSt 54, 333, 335, aA RGSt 69, 125).

  • BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
    Auszug aus BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51
    Auf diese war die Allgemeine Anweisung an Richter Nr. 1 zur Zeit des Erlasses des angefochtenen Urteils nicht mehr anzuwenden (BGH, Urteil vom 16. Februar 1951 - 2 StR 109/50 -).
  • BGH, 19.01.1951 - 2 StR 95/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51
    Straftaten, für die nach § 3 Abs. 1 StFG Straffreiheit gewährt ist, scheiden auch in diesem Falle für die Schuldigsprechung ebenso wie für die Bestrafung aus, da sie schon mit dem Inkrafttreten des Straffreiheitsgesetzes ohne Rücksicht auf eine spätere Straffälligkeit bedingungslos niedergeschlagen waren (BGH Urteil vom 9. Februar 1951 - 2 StR 95/50).
  • RG, 18.11.1919 - II 794/19

    Einstellung des Verfahrens auf Grund der Verordnung über eine militärische …

    Auszug aus BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51
    Die im Schrifttum für die abweichende Ansicht zitierten Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 54, 17; 67, 145, 383= JW 1934; 236 Nr. 19 handeln nur von Einstellungsbeschlüssen.
  • RG, 22.03.1935 - 1 D 30/35

    Inwieweit muß in einem Urteil, das auf Einstellung wegen Straffreiheit lautet, …

    Auszug aus BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51
    Selbst wenn das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein glaubt, darf es dieses Ergebnis nicht in dem Urteilssatz zum Ausdruck bringen, wie es auch in den Gründen den Sachverhalt nicht weiter darzulegen hat, als es zur Beurteilung der Straffreiheit erforderlich ist; im übrigen muss es sich auf die Einstellung des Verfahrens beschränken (RGSt 54, 333, 335; 69, 157).
  • RG, 22.12.1930 - II 819/30

    Darf auf die Berufung des Nebenklägers die Strafe für eine mit dem Gegenstand der …

    Auszug aus BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51
    Eine Schuldigsprechung ohne Bestrafung ist grundsätzlich unzulässig, weil dem Strafverfahrensrecht blosse Feststellungsurteile - abgesehen von einigen durch sachlich-rechtliche Normen zugelassenen Aufnahmen (z.B. §§ 199, 233 StGB) - fremd sind (RGSt 65, 60, 63).
  • BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51

    Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung" …

    Falls die Vollstreckungsbehörde bereits ausgesprochen hätte, dass die Strafe durch das Straffreiheitsgesetz erlassen ist, würde dies nur eine feststellende Wirkung haben und die Einbeziehung in die jetzt zu bildende Gesamtstrafe und damit eine Vollstreckung nicht hindern, da massgebend nach § 4 Straffreiheitsgesetz nur die Höhe der Gesamtstrafe ist (RGSt 54, 17; BGH 4 StR 280/51).
  • BGH, 10.11.1956 - 2 StR 468/56
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  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51

    Rechtsmittel

    Es ist insoweit rechtskräftig; dies schliesst die Erneuerung der Strafverfolgung aus (BGH 4 StR 280/51).
  • BGH, 26.05.1954 - 4 StR 819/52

    Rechtsmittel

    Das gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Falle, eine Straftat, die vor dem Stichtag des Gesetzes verübt worden ist, mit strafbaren Handlungen zusammentrifft, die nach dem Stichtag begangen wurden (BGH vom 10. Mai 1951, 4 StR 280/51).
  • BGH, 11.10.1951 - 4 StR 350/51

    Rechtsmittel

    Die Angeklagte hat am 15. September und im Oktober 1949 neue Verbrechen begangen; somit war bedingter Straferlass für die vor dem 15. September 1949 begangenen Straftaten, für die das Landgericht eine Gesamtstrafe von 10 Monaten Gefängnis angenommen hat, verwirkt (§§ 4 Abs. 1 und 4; 2 StFG BGH Urteil vom 5. April 1951 - 3 StR 65/51 -, vom 19. April 1951 - 4 StR 63/50 NJW 1951 S 533 Nr. 24, vom 19. Juni 1951 - 1 StR 228/51 -, vom 10. Mai 1951 - 4 StR 280/51 -, vom 5. Juli 1951 - 3 StR 79/51 NJW 1951 S 728 Nr. 29 undvom 10. August 1951 - 4 StR 18/51 -).
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 297/51

    Rechtsmittel

    § 4 Abs. 2 scheidet aus, da er nur auf die vor Inkrafttreten des Straffreiheitsgesetzes rechtskräftig erkannten Strafen Anwendung findet (Urt BGH vom 10. Mai 1951 - 4 StR 280/51).
  • BGH, 06.11.1951 - 2 StR 456/51

    Rechtsmittel

    Die Anwendung des § 4 Abs. 2 StrFrG scheidet aus, da diese Bestimmung nur auf vor dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtskräftig erkannte Strafen Anwendung findet (BGH 4 StR 280/51 Urt. v.10.5.1951).
  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 392/51

    Gewerbsmäßigkeit als Tatbestandsmerkmal der Abtreibung

    In einem solchen Fall ist nicht § 4 Abs. 3, sondern § 3 des Straffreiheitsgesetzes anzuwenden (BGH Urteil vom 10. Mai 1950 - 4 StR 280/51).
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