Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1966 - 4 StR 280/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines fahrlässigen Vergehens der Volltrunkenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 298
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1965 - 2 StR 331/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.09.1966 - 4 StR 280/66
Hinsichtlich der inneren Tatseite, zu der das Reichsgericht dort keine Stellung genommen hat, setzt jedoch, wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 24. November 1965 - 2 StR 331/65 - ausgesprochen hat, die Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrausches in einem solchen Falle voraus, daß der Täter auch mit dem Eintritt des Erregungszustandes rechnen konnte und mußte. - RG, 14.03.1939 - 1 D 76/39
1. Kann auch ein "pathologischer" Rausch die Grundlage für eine Bestrafung nach …
Auszug aus BGH, 16.09.1966 - 4 StR 280/66
Zwar steht der Anwendung des § 330 a StGB an sich nicht entgegen, daß nicht allein der Alkoholgenuß beim Angeklagten den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit herbeigeführt, daß vielmehr dazu möglicherweise die Erregung beigetragen hat, in die er infolge der tätlichen Angriffe des Verletzten geraten war; denn die Erregung des Angeklagten war kein vom Rausch völlig unabhängiges, von außen hinzutretendes Ereignis, sondern war nach den Urteilsfeststellungen durch die Alkoholwirkung mit bedingt, die "sich in dem Mißverhältnis zwischen nichtigem Anlaß und folgenschwerem Verhalten äußerte" (s. RGSt 73, 132, 135).
- BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99
Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen
Kommt ein vorsätzlicher Vollrausch nicht in Betracht, wird der neue Tatrichter außerdem zu prüfen haben, ob dem Angeklagten nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorgeworfen werden kann, daß er das Hinzutreten der affektiven Erregung und ihre nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung in vorwerfbarer Weise nicht bedacht hat; in diesem Fall wäre er wegen fahrlässigen Vollrausches zu bestrafen (vgl. BGHSt 26, 363, 366; BGH NJW 1967, 298; NJW 1979, 1370; StV 1987, 246; NStZ 1997, 232, 233;… BGHR StGB § 323a Abs. 1 Fahrlässigkeit 1, Vorsatz 1 NStE Nr. 2 zu § 323a StGB;… Lackner/Kühl StGB 22. Aufl. § 323a Rdn. 13). - BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der …
Nur wenn er erkannt hat oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können, daß sein Rauschmittelgenuß im Zusammenwirken mit den sonstigen Umständen zu einem seine Schuldunfähigkeit bedingenden Rausch führen werde, kann er nach § 330 a StGB bestraft werden (BGH GA 1966, 375, GA 1967, 281, Urteile vom 24. November 1965 - 2 StR 331/65 , vom 16. September 1966 - 4 StR 280/66 , vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75). - BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79
Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Voraussetzungen für eine …
Das hat der Bundesgerichtshof gerade in Fällen, in denen der Täter infolge Alkoholgenusses, in Verbindung mit der Erregung, in die er durch eine Schlägerei mit seinem (späteren) Opfer geraten war, schuldunfähig wurde, schon häufig ausgesprochen (BGH NJW 1967, 298; BGH Urteil vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75 - mit weiteren Nachweisen).Regel erforderlich, daß der Täter beim Trinken erkannt hat (Vorsatz) oder nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkohols bis zur Schuldunfähigkeit steigern würde (…BGH GA 1966, 375; BGH NJW 1967, 298; BGH NJW 1975, 2250 = MDR 1976, 58; BGH Urteil vom 9. September 1975 - 5 StR 335/75 - BGHSt 26, 363, 366).
- BGH, 09.09.1975 - 5 StR 335/75
Vorsätzlicher Vollrausch - Versetzen in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit …
Das hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Täter infolge Alkoholgenusses in Verbindung mit der Erregung, in die er durch eine Schlägerei mit seinem (späteren) Opfer geraten war, wiederholt ausgesprochen (Urteil vom 24. November 1965 - 2 StR 331/65; Urteil vom 16. September 1966 - 4 StR 280/66 = NJW 1967, 298; Urteil vom 4. Oktober 1966 - 5 StR 413/66).Entscheidend ist vielmehr, ob er voraussehen konnte, daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkoholgenusses bis zur Zurechnungsunfähigkeit steigern würde (…BGH Urteil vom 27. April 1966 - 2 StR 6/66 = GA 1966, 375; Urteil vom 4. Oktober 1966 - 5 StR 413/66; Urteil vom 16. September 1966 - 4 StR 280/66 = NJW 1967, 298).
- BGH, 27.06.1972 - 1 StR 180/72
Verminderte Zurechnungsfähigkeit auf Grund einer Blutalkoholkonzentration von 2,5 …
Der Anwendung des § 330 a StGB steht an sich auch nicht entgegen, daß zum Eintritt der Zurechnungsunfähigkeit die Erregung beigetragen hat, in die der Angeklagte infolge des tätlichen Angriffs durch die später Verletzten geraten war; denn auch ein auf solche Weise eingetretener Zustand der Zurechnungsunfähigkeit kann ein Rausch im Sinne des § 330 a StGB sein (BGH NJW 1967, 298; BGH, Urteil vom 24. November 1965 - 2 StR 331/65;… BayObLG GA 1959, 19;… OLG Köln GA 1959, 380).Dem Angeklagten kann mithin nur vorgeworfen werden, daß er sich fahrlässig in den die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt hat, wenn er auch voraussehen konnte, daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkoholgenusses bis zur Zurechnungsunfähigkeit steigern werde (…BGH GA 1967, 281; BGH NJW 1967, 298; BGH, Urteil vom 24. November 1965 - 2 StR 331/65).
- OLG Hamburg, 17.11.1981 - 1 Ss 114/81
Alkohol; Medikamente; Steigerung der Wirkung; Schuld des Rauschtäters; …
Entscheidend ist allein, ob das spätere Hinzutreten mitursächlicher Faktoren bei Tatbeginn voraussehbar gewesen ist (BGH in BGHSt 26, 363 [366] und in NJW 1967, 298). - BGH, 01.12.1967 - 4 StR 507/67
Alkoholgenuß - Zurechnungsfähigkeit des Täters - Körperliche Verfassung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.09.1978 - 5 StR 153/78
Hinzutreten eines affektiven Erregungszustandes zur Blutalkoholkonzentration …
Die Erwägungen des Landgerichts, mit denen es hier die Anwendbarkeit des § 330 a StGB verneint, stehen im Einklang mit der Rechtsprechung (BGH in NJW 1967, 298; BGHSt 26, 363 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 03.12.1969 - 2 StR 501/69
Angeborene Willensschwäche und Zustand der Wut im Lichte bestehender …
Da der Alkoholgenuß erst in Verbindung mit einem Erregungszustand die Zurechnungsunfähigkeit bewirkte, handelte der Angeklagte daher nur fahrlässig, wenn er voraussehen konnte, daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die Wirkung des Alkoholgenusses bis zur Zurechnungsunfähigkeit steigern werde (vgl. BGH NJW 1967, 298;… GA 1967, 281; BGH Urteile vom 24. November, 1965 - 2 StR 331/65; 4. Oktober 1966 - 5 StR 413/66; 6. Dezember 1968 - 5 StR 638/68). - BGH, 03.11.1970 - 1 StR 298/70
Vorhersehhbarkeit einer Rauschtat als Merkmal einer fahrlässigen Volltrunkenheit …
Denn die Vorschrift ist jedenfalls dann anwendbar, wenn der Täter nach Lage der Dinge auch zugleich mit dem Eintritt eines die Gefährlichkeit des Alkoholrausches noch steigernden Erregungszustands rechnen mußte (BGH NJW 1967, 298; vgl. auch Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 330 a Anm. 4). - BGH, 15.03.1974 - 2 StR 36/74
Fahrlässiges Sich-in-Rausch-Versetzen durch Genuss geistiger Getränke - …
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