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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.1961 - 4 StR 290/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,5990
BGH, 18.08.1961 - 4 StR 290/61 (https://dejure.org/1961,5990)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1961 - 4 StR 290/61 (https://dejure.org/1961,5990)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1961 - 4 StR 290/61 (https://dejure.org/1961,5990)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
    Auszug aus BGH, 18.08.1961 - 4 StR 290/61
    Auch kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beschuldigter, bei dem die Gefahr besteht, er werde durch den Genuß einer ganz geringen Menge Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand geraten und dabei das Leben anderer gefährden, nach § 42 b StGB untergebracht werden, selbst wenn seine mangelnde Widerstandskraft gegen die Versuchung, trotz dieser Gefahr Alkohol zu trinken, nicht krankhaft bedingt ist (vgl. BGHSt 10, 57).

    Dieses wird sorgsame Feststellungen zu treffen und in sein neues Urteil aufzunehmen haben, ob die in BGHSt 10, 57, 61 [BGH 18.12.1956 - 5 StR 403/56] (unter 3 b) gekennzeichneten Voraussetzungen beim Beschuldigten vorliegen oder ob er etwa zu denjenigen gehört, deren strafbare Handlungen das Strafgesetzbuch in den §§ 330 a und 42 c, nicht aber in § 42 b bekämpft (…vgl. a.a.O. S. 60 unter a).

  • BGH, 17.09.1954 - 2 StR 325/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.08.1961 - 4 StR 290/61
    Zu den erwähnten Fällen gehört auch der des kleinen Zechprellers (vgl. BGH 2 StR 325/54 v. 17.9.54).

    Daran ändert auch der Umstand nichts, daß künftige Zechprellereien dem äußeren Tatbestand nach rechtlich als Rückfallbetrugsfälle zu werten sein würden (vgl. BGH 2 StR 325/54 v. 11.9.54).

  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
    Auszug aus BGH, 18.08.1961 - 4 StR 290/61
    Es reicht vielmehr beispielsweise aus, daß das unter Strafe gestellte Tun des Beschuldigten auf eine Geisteskrankheit zurückzuführen ist, die eine bestimmte Wahrscheinlichkeit begründet, der Beschuldigte werde in Zukunft Taten begehen, die ihn für die Allgemeinheit gefährlich erscheinen lassen (vgl. BGHSt 5, 140).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 612/54
    Auszug aus BGH, 18.08.1961 - 4 StR 290/61
    Ist also nur eine Belästigung einzelner oder der Allgemeinheit, wie dies bei harmlosen Querulanten und bei sonstigen sozial noch tragbaren Kleinkriminellen im Regelfall angenommen wird, zu befürchten, so liegen die Voraussetzungen für die Anordnung nach § 42 b StGB nicht vor (BGH NJW 1955, 837, 838 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 612/54] Nr. 12 mit Nachweisen).
  • BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66

    Tatbestand des Betruges im Rückfall - Geistesschwäche wegen alkoholtoxisch …

    Zu den strafbaren Handlungen, die als bloße Belästigungen zu werten sind, hat der Bundesgerichtshof wiederholt auch kleine Zechprellereien gerechnet (vgl. die in LM Nr. 12 zu § 42 b StGB erwähnte Entscheidung des erkennenden Senats 2 StR 325/54 sowie Urteile vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - und vom 18. August 1961 - 4 StR 290/61 -).
  • BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91

    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat der erkennende Senat schon in der Vergangenheit die Unterbringung von Zechprellern in einer Heil- oder Pflegeanstalt abgelehnt (BGHSt 20, 232; Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - Beschluß vom 3. Januar 1967 - 5 StR 661/66 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. September 1954 - 2 StR 325/54 - und vom 18. September 1961 - 4 StR 290/61).
  • BGH, 02.04.1965 - 4 StR 103/65

    Erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit durch wiederkehrende …

    Ob die Strafkammer hierbei, wie die Revision meint, verkannt hat, daß kleine Zechpreller, die noch zu den sozial tragbaren Klein-Kriminellen gehören, nur als eine bloße Belästigung einzelner oder der Allgemeinheit empfunden werden können, selbst wenn sie Rückfallbetrüger sind (RGSt 73, 303, 304;… BGH Urt. vom 17. September 1954 - 2 StR 325/54; BGH Urt. vom 18. August 1961 - 4 StR 290/61; vgl. auch RG JW 1938, 2331 Nr. 2), kann dahinstehen.
  • BGH, 20.10.1964 - 1 StR 319/64

    Beseitigung der vorher eingetretenen Vollendung des Betrugstatbestands durch …

    In einer vom 4. Strafsenat entschiedenen Sache betrug der höchste Schaden im Einzelfall 3, 50 DM (4 StR 290/61 vom 18. August 1961) und in einer vom 5. Strafsenat entschiedenen Sache 8, 80 DM (5 StR 340/57 vom 3. September 1957) bei 5 und 4 Einzelfällen im ganzen.
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