Rechtsprechung
| BGH, 04.09.2019 - 4 StR 294/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. zur Gesamtstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die rechtskräftige Gesamtstrafe ohne Einzelstrafen - und die spätere weitere Verurteilung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.04.1999 - 5 StR 275/98
Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Reformatio in peius
Auszug aus BGH, 04.09.2019 - 4 StR 294/19
Soweit es demgegenüber der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 20. April 1999 - 5 StR 275/98, wistra 1999, 262 - für vorzugswürdig gehalten hat, eine neue Gesamtstrafe unter Zugrundelegung der denkbar günstigsten Einzelstrafen aus der Vorverurteilung zu bilden, hat er mitgeteilt, dass er an dieser Rechtsauffassung nicht mehr festhält. - BGH, 11.12.2003 - 3 StR 430/03
Härteausgleich bei unmöglicher nachträglicher Gesamtstrafenbildung (zusätzliche …
Auszug aus BGH, 04.09.2019 - 4 StR 294/19
Dies entspricht der Rechtsprechung des 1., 2., 3. und 4. Strafsenats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 430/03, NStZ-RR 2004, 106;… vom 29. März 2006 - 2 StR 579/05, juris, Rn. 7). - BGH, 29.03.2006 - 2 StR 579/05
Beruhen; Strafzumessung (Härteausgleich; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; …
Auszug aus BGH, 04.09.2019 - 4 StR 294/19
Dies entspricht der Rechtsprechung des 1., 2., 3. und 4. Strafsenats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 430/03, NStZ-RR 2004, 106; vom 29. März 2006 - 2 StR 579/05, juris, Rn. 7).
- BGH, 02.02.2021 - 2 StR 432/20
Räuberische Erpressung (Finalität: konkludente Drohung und bloßes Ausnutzen …
§ 55 StGB findet jedoch keine Anwendung, wenn das frühere Urteil - wie hier - auf eine Gesamtstrafe erkannt hat, aber keine Einzelstrafen enthält; das Tatgericht hat in diesem Fall einen Härteausgleich bei der Bemessung der neuen Strafe vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 1997 - 2 StR 107/97, NJW 1997, 1993, 1994; BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 430/03, NStZ-RR 2004, 106, 107; vom 4. September 2019 - 4 StR 294/19 mwN). - BGH, 24.04.2024 - 5 StR 123/24
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Härtefallausgleich)
Das Landgericht ist allerdings rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass § 55 StGB keine Anwendung findet, wenn das frühere Urteil auf eine Gesamtstrafe erkannt hat, aber keine Einzelstrafen enthält (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20 Rn. 7; vom 4. September 2019 - 4 StR 294/19).Denn das Landgericht hat vom dem an sich gebotenen Härteausgleich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20 Rn. 7; vom 4. September 2019 - 4 StR 294/19) mit Blick auf die von ihm rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe abgesehen.
- LG Hamburg, 15.12.2023 - 620 KLs 3/22
Verurteilungen u.a. wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit im geschäftlichen …
Seine dem entgegenstehende Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 20.04.1999 - 5 StR 275/98 -, juris) hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 04.09.2019 - 4 StR 294/19 -, juris).
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