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| BGH, 27.07.1951 - 4 StR 299/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- RG, 02.05.1936 - 3 D 192/36
1. Ein Versuch des Diebstahls (§ 242 StGB.) liegt vor, wenn der Täter mit dem …
Auszug aus BGH, 27.07.1951 - 4 StR 299/51
Wegen neuer, noch nicht rechtskräftig abgeurteilter Straftaten desselben Täters kann die Staatsanwaltschaft ein neues Sicherungsverfahren einleiten (RGSt 68, 392, DRZ 1935, Nr. 540, RGSt 70, 201, 204, JW 1937, 630 Nr. 18). - RG, 25.10.1934 - 2 D 1026/34
Steht der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Art. 5 Nr. 2 …
Auszug aus BGH, 27.07.1951 - 4 StR 299/51
Wegen neuer, noch nicht rechtskräftig abgeurteilter Straftaten desselben Täters kann die Staatsanwaltschaft ein neues Sicherungsverfahren einleiten (RGSt 68, 392, DRZ 1935, Nr. 540, RGSt 70, 201, 204, JW 1937, 630 Nr. 18).
- BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung; …
Rn. 7 a) Der Bundesgerichtshof hat die wiederholte Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten bzw. Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus mehrfach für zulässig erachtet (BGH, Urt. vom 27. Juli 1951 - 4 StR 299/51 und vom 17. Januar 1956 - 1 StR 392/55; BGH bei Dallinger MDR 1956, 525; BGH NJW 1976, 1949). - BGH, 13.06.1952 - 4 StR 123/52
Rechtsmittel
Regen neuer Straftaten desselben Täters muss die Sicherungsverwahrung erneut angeordnet werden, wenn die Würdigung dieser Taten ergibt, dass er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist und die öffentliche Sicherheit es erfordert (BGH Urteil vom 27. Juli 1951 - 4 StR 299/51). - BGH, 17.01.1956 - 1 StR 392/55
Rechtsmittel
Wie der Bundesgerichtshof bereits in einer nicht veröffentlichten Entscheidung (4 StR 299/51 vom 27. Juli 1951, vgl auch BayObLG 1953, S 220) ausgesprochen hat, wird eine Sicherungsmaßnahme nicht dadurch ausgeschlossen, daß sie schon in einer anderen Sache verhängt ist.
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