Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1955 - 4 StR 302/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.1955 - 4 StR 115/55
Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 302/55
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (BGH NJW 1955, 996), kann das öffentliche Interesse an der Strafvollstreckung nicht schon durch den Gedanken der Abschreckung anderer von der Begehung ähnlicher Strataten gerechtfertigt werden, sondern nur durch schwerwiegende, dem Einzelfall entnommene Gründe. - BGH, 19.04.1955 - 2 StR 172/54
Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 302/55
Eine Einstellung des Verfahrens auf Grund des Straffreiheitsgesetzes (1954) auch bezüglich des Teiles der Anklage, der zur Verurteilung des Angeklagten geführt hat, kam nicht in Frage, Allerdings mussten, da Tateinheit zwischen amnestiefähiger (Nötigung) und nicht amnestiefähiger Gesetzesverletzung (Verkehrsuhfallflucht) angenommen wurde, die Voraussetzungen der Straffreiheit für die erste Rechtsverletzung gesondert geprüft werden (BGHSt 7, 305). - BGH, 05.05.1955 - 4 StR 119/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 302/55
Dieser Grundgedanke der Neuregelung würde gerade in sein Gegenteil verkehrt werden, wollte man noch Teile einer an sich kurzen Freiheitsstrafe vollstrecken lassen (Urteil des Senatsvom 5. Mai 1955 4 StR 119/55, 4 KLs 24/54 LG Dortmund).
- BGH, 20.10.1955 - 4 StR 345/55
Rechtsmittel
Damit wäre Sinn und Zweck des § 23 StGB verkannt, der die Vollstreckung kurzfristiger Freiheitsstrafen aus kriminalpolitischen Erwägungen möglichst vermeiden will (BGH 4 StR 119/55 vom 5. Mai 1955 und 4 StR 302/55 vom 29. September 1955).
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