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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1992 - 4 StR 304/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9472
BGH, 23.07.1992 - 4 StR 304/92 (https://dejure.org/1992,9472)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1992 - 4 StR 304/92 (https://dejure.org/1992,9472)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - 4 StR 304/92 (https://dejure.org/1992,9472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 13.02.1984 - 1 Ws 7/84
    Auszug aus BGH, 23.07.1992 - 4 StR 304/92
    Mangels dieser Angaben läßt sich nicht beurteilen, ob der Angeklagte seine Rechtsmittelschrift so rechtzeitig auf den Weg gebracht hat, daß er unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Postlaufzeit (…vgl. Kleinknecht/Meyer § 44 Rdn. 16) sowie der üblichen anstaltsbedingten Verzögerungen der Aufgabe zur Post (vgl. OLG Düsseldorf VRS 67, 38) mit ihrem Eingang beim Landgericht Essen vor Ablauf des 12. Februar 1992 rechnen konnte.
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 341/12

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

    Insoweit versäumt der Angeklagte aber, Zeit und Umstände der Absendung näher zu bezeichnen (vgl. hierzu BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 3 und 8).
  • BayObLG, 02.11.2021 - 204 StObWs 279/21

    Weiterleitung von Gefangenenpost an die Strafvollstreckungskammer

    Aufbewahrung">30 StVollzG Rn. 3; Dessecker/Schwind in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, a.a.O., 9. Kap. Abschn. C Rn. 45; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23.7.1992 - 4 StR 304/92, bei Kusch, NStZ 1993, 27, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.2.1984 - 1 Ws 7/84, VRS 67, S. 38 f.: Berücksichtigung der üblichen anstaltsbedingten Verzögerung der Postbeförderung erforderlich).
  • BGH, 08.06.1995 - 4 StR 301/95

    Wiedereinsetzung - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Fristablauf - …

    Mangels der erforderlichen Angaben läßt sich nicht beurteilen, ob der Angeklagte seine Rechtsmittelschrift so rechtzeitig auf den Weg gebracht hat, daß er unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Postlaufzeit sowie der üblichen anstaltsbedingten Verzögerungen der Aufgabe zur Post (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 8 m.w.N.) mit ihrem Eingang beim Tatgericht innerhalb der Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO rechnen konnte.
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 1 Vollz (Ws) 468/10

    Auslegung des Unverzüglichkeitsgebots des § 30 Abs. 2 StVollzG bei der …

    Ebenso entspricht es obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Gefangene insoweit die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bearbeitung der Gefangenenpost auftretenden anstaltsbedingten üblichen Verzögerungen in Kauf zu nehmen und auch bei der Aufgabe von Schreiben, die der Fristwahrung dienen, zu berücksichtigen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 23.07.1992 - 4 StR 304/92 -' juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.02.1984 - 1 Ws 7/84-, juris [Leitsatz]; KG Berlin, Beschl. v. 04.11.2003 - 5 Ws 536/03 Vollz -' juris).
  • BGH, 25.06.1997 - 3 StR 261/97

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - …

    Der unzureichende Tatsachenvortrag hat die Unzulässigkeit des Antrags zur Folge (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 8).
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