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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2024 - 4 StR 308/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37376
BGH, 06.11.2024 - 4 StR 308/24 (https://dejure.org/2024,37376)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2024 - 4 StR 308/24 (https://dejure.org/2024,37376)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2024 - 4 StR 308/24 (https://dejure.org/2024,37376)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 174 StGB; § 176 Abs. 1 StGB; § 184h Nr. 1 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Sexuelle Handlung: Erheblichkeit, spezifisch sexualbezogener Handlungsrahmen); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 72/23

    Sexueller Missbrauch von Kindern (kinderpornographische Schriften; sexuelle …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 4 StR 308/24
    Dazu bedarf es regelmäßig einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2023 - 4 StR 72/23 Rn. 15 mwN).

    Kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen für das geschützte Rechtsgut unbedeutende Berührungen genügen aber auch hier regelmäßig nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2023 - 4 StR 72/23 Rn. 15 mwN).

    Die Schwelle zur Erheblichkeit kann jedoch überschritten sein, wenn über die bloße kurze Berührung hinaus weitere Umstände hinzukommen, die das Gewicht des Übergriffs erhöhen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2023 - 4 StR 72/23 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 4 StR 308/24
    Dabei kann es auch von Bedeutung sein, ob der Täter einen spezifisch sexualbezogenen Handlungsrahmen schafft oder in sonst erheblicher Weise auf das Tatopfer einwirkt (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17 Rn. 7; Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 218/22 Rn. 27 mwN).

    Ob die durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021 (BGBl. I S. 1810) ab dem 1. Juli 2021 erfolgte Einstufung von § 176 Abs. 1 StGB als Verbrechen die Anlegung strengerer Maßstäbe zur Bejahung der Erheblichkeit im Sinne von § 184h Nr. 1 StGB gebietet oder ob - mit dem 5. Strafsenat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 218/22 Rn. 25) - von dem bisherigen Maßstab auszugehen ist, muss der Senat nicht entscheiden.

  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 122/17

    Erheblichkeit sexualbezogener Handlungen (nicht mehr hinnehmbare …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 4 StR 308/24
    Dabei kann es auch von Bedeutung sein, ob der Täter einen spezifisch sexualbezogenen Handlungsrahmen schafft oder in sonst erheblicher Weise auf das Tatopfer einwirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17 Rn. 7;… Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 218/22 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 07.02.2023 - 1 StR 430/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (geschuldete Steuer für Scheinrechnungen: Entstehung …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 4 StR 308/24
    Das Rechtsmittel führt zu der Klarstellung, dass bei der nachträglichen Bildung der Gesamtstrafe nicht - wie durch die Strafkammer tenoriert - das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. November 2022, sondern die darin ausgesprochene Freiheitsstrafe einbezogen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 1 StR 430/22 Rn. 9).
  • BVerwG, 10.04.2025 - 2 WD 34.24

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen sexueller Belästigung und Beleidigung einer …

    Dazu bedarf es regelmäßig einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Beschluss vom 6. November 2024 - 4 StR 308/24 - juris Rn. 6).
  • BGH, 09.01.2025 - 2 StR 528/24

    Einziehung (gesamtschuldnerische Haftung: Bezeichnung in der …

    Rn. 6 2. Das Rechtsmittel des Angeklagten K. führt weiter zu der Klarstellung, dass bei der nachträglichen Bildung der Gesamtstrafe nicht, wie von der Jugendkammer tenoriert, das Urteil des Amtsgerichts Eschweiler vom 16. August 2023, sondern die darin ausgesprochene Geldstrafe einbezogen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2024 - 4 StR 308/24, Rn. 1 mwN).
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