Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1978 - 4 StR 308/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Tötung eines Kindes durch Unterlassen - Abgrenzung zwischen bewußt fahrlässigen Handeln und bedingt vorsätzlichen Handeln
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 308/78
Beide Schuldformen unterscheiden sich voneinander nur dadurch, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nach seiner Willensrichtung nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 7, 363, 368/369; BGH VRS 36, 20, 22). - BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 13.07.1978 - 4 StR 308/78
Beide Schuldformen unterscheiden sich voneinander nur dadurch, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nach seiner Willensrichtung nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 7, 363, 368/369; BGH VRS 36, 20, 22).
- BGH, 25.08.1982 - 2 StR 321/82
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub und …
Jedoch ist auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, daß der Täter ernsthaft und nicht nur vage auf einen guten Ausgang vertraut und damit nur bewußt fahrlässig handelt (BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78 = GA 1979, 106; vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79; vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80). - BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79
Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes …
Bedingter Vorsatz und bewußte Fahrlässigkeit unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 7, 363, 368, 369; BGH VRS 36, 20, 22; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78 -). - BGH, 17.01.1979 - 4 StR 721/78
Erkennen der Möglichkeit des Eintritts der schädlichen Folge als Gemeinsamkeit …
Sie unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit dieser Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 7, 363, 368, 369; BGH VRS 36, 20, 22; BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78 - und vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 461/78). - BGH, 26.10.1978 - 4 StR 461/78
Vorsätzlicher Totschlag oder fahrlässige Tötung - Tot eines Neugeborenen durch …
Der von der Kammer ohne weiteres angenommene bedingte Vorsatz und die bewußte Fahrlässigkeit unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 7, 363, 368, 369; BGH VRS 36, 20, 22; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78).
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