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| BGH, 23.08.1968 - 4 StR 313/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anordnung der Sicherungsverwahrung und Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte - Rüge einer Verletzung des sachlichen Rechts - Feststellungen zur Absicht der rechtswidrigen Zueignung des Angeklagten - Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 10.01.1933 - I 1478/32
1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit …
Auszug aus BGH, 23.08.1968 - 4 StR 313/68
Ohne Rechtsirrtum hat das Landgericht die für die Bestrafung wegen Unterschlagung allerdings unerläßliche Zueignungshandlung (RGSt 63, 376, 378; 65, 145, 147; 67, 70 ff; BGHSt 14, 39, 41) [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59] des Angeklagten darin finden können, daß er sich versteckte, als der Vermieter W. am 7. September 1966 zu ihm in seine Wohnung kam, um den Wagen abzuholen. - RG, 09.02.1931 - II 27/31
1. Können auch sog. Fangbriefe als der Post anvertraut gelten? 2. Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 23.08.1968 - 4 StR 313/68
Ohne Rechtsirrtum hat das Landgericht die für die Bestrafung wegen Unterschlagung allerdings unerläßliche Zueignungshandlung (RGSt 63, 376, 378; 65, 145, 147; 67, 70 ff; BGHSt 14, 39, 41) [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59] des Angeklagten darin finden können, daß er sich versteckte, als der Vermieter W. am 7. September 1966 zu ihm in seine Wohnung kam, um den Wagen abzuholen. - RG, 13.01.1930 - 693/29
Kann ein Akt der Zueignung (§§ 246, 350 StGB.) darin gefunden werden, daß der …
Auszug aus BGH, 23.08.1968 - 4 StR 313/68
Ohne Rechtsirrtum hat das Landgericht die für die Bestrafung wegen Unterschlagung allerdings unerläßliche Zueignungshandlung (RGSt 63, 376, 378; 65, 145, 147; 67, 70 ff; BGHSt 14, 39, 41) [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59] des Angeklagten darin finden können, daß er sich versteckte, als der Vermieter W. am 7. September 1966 zu ihm in seine Wohnung kam, um den Wagen abzuholen.
- BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72
Pistole ohne Munition - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe, Schutzzweck, …
Den Entschluß, sich den gemieteten Kraftwagen zuzueignen, hat der Angeklagte in hinreichender Weise dadurch nach außen bekundet, daß er sich, im Gegensatz zu seinem bisherigen Verhalten, vom 7. November 1970 an nicht mehr um eine Verlängerung der Mietzeit kümmerte, keinen Mietzins mehr entrichtete und das Fahrzeug gleichwohl für eigennützige Zwecke und unter Ausschluß jeglicher Verfügungsgewalt des Eigentümers zu vielen Fahrten so lange weiter benutzte, bis es am 7. Dezember 1970 in erheblich beschädigtem Zustand sichergestellt werden konnte (vgl. BGHSt 14, 38, 41 [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59]; BGH Urteile vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67 - und vom 23. August 1968 - 4 StR 313/68).
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