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| BGH, 23.10.1958 - 4 StR 315/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52
Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung - …
Auszug aus BGH, 23.10.1958 - 4 StR 315/58
Mit Recht hat es ein verkehrswidriges und grob leichtsinniges Verhalten des Angeklagten darin erblickt, daß er aus Bequemlichkeit plötzlich schräg auf die Überholungsbahn hinüberfuhr, um den Unebenheiten auf der rechten Fahrbahnseite auszuweichen, obwohl er im Rückspiegel dicht hinter sich ein viel schneller fahrendes Fahrzeug bemerkt hatte, das im Begriff war, ihn zu überholen (BGHSt 4, 182; BGH in VRS 6, 196; 7, 110). - BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.10.1958 - 4 StR 315/58
Er fuhr mit einer damals noch zulässigen Geschwindigkeit und brauchte seine Fahrweise - nicht von vornherein auf ein grob verkehrswidriges, unüberlegtes Verhalten des vorausfahrenden Lastwagenführers einzurichten (BGH in NJW 1952, 35 Nr. 24; VRS 7, 110; 4 StR 410/55 vom 17. November 1955). - BGH, 15.03.1956 - 4 StR 74/56
Kinder im Straßenverkehr - Begleitung durch Erwachsene - Schutzbereich der …
Auszug aus BGH, 23.10.1958 - 4 StR 315/58
Er durfte sich nicht etwa darauf verlassen, daß der von ihm im Außenspiegel beobachtete, dicht hinter ihm auf der Überholbahn herannahende Fahrer, dessen, Überholungsabsicht er nach den Urteilsfeststellungen deutlich erkannte, eine durch den unerwarteten Fahrbahnwechsel heraufbeschworene Gefahr schon meistern werde (vgl. BGHSt 9, 92).
- RG, 13.02.1931 - I 1370/30
1. Pflichten des Kraftfahrers auf einer Ortsstraße, an die unmittelbar die Häuser …
Auszug aus BGH, 23.10.1958 - 4 StR 315/58
Wenn er in dieser Lage nicht sogleich erkannte, daß er ein Auffahren seines Fahrzeuges noch durch allmähliches Herabsetzen seiner Geschwindigkeit auf die des Lastwagens vermeiden könne, und sich deshalb zu dem gefährlichen Ausweichen auf die Gegenfahrbahn entschließen mußte, so kann ihm deshalb doch kein Vorwurf gemacht werden, der gegenüber dem besonders groben Verschulden des Angeklagten ins Gewicht fällt (vgl. RGSt 65, 135, 142; JW 1934, 1656 Nr. 18; HRR 1937, 629; DR 1939, 1714 Nr. 2; BGH in VRS 4, 9, 369; 6, 449, 451; 7, 449). - BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.10.1958 - 4 StR 315/58
Wenn er in dieser Lage nicht sogleich erkannte, daß er ein Auffahren seines Fahrzeuges noch durch allmähliches Herabsetzen seiner Geschwindigkeit auf die des Lastwagens vermeiden könne, und sich deshalb zu dem gefährlichen Ausweichen auf die Gegenfahrbahn entschließen mußte, so kann ihm deshalb doch kein Vorwurf gemacht werden, der gegenüber dem besonders groben Verschulden des Angeklagten ins Gewicht fällt (vgl. RGSt 65, 135, 142; JW 1934, 1656 Nr. 18; HRR 1937, 629; DR 1939, 1714 Nr. 2; BGH in VRS 4, 9, 369; 6, 449, 451; 7, 449). - BGH, 18.10.1951 - 4 StR 534/51
Auszug aus BGH, 23.10.1958 - 4 StR 315/58
Er fuhr mit einer damals noch zulässigen Geschwindigkeit und brauchte seine Fahrweise - nicht von vornherein auf ein grob verkehrswidriges, unüberlegtes Verhalten des vorausfahrenden Lastwagenführers einzurichten (BGH in NJW 1952, 35 Nr. 24; VRS 7, 110; 4 StR 410/55 vom 17. November 1955).
- BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63
Haftungsverteilung bei Auffahren eines auf der Überholspur der Autobahn fahrenden …
Das gilt in erhöhten Maße, wenn der Kraftfahrer - wie hier - ohne besonderen Anlaß auf die Überholspur der Autobahn wechselt (vgl. BGH Urt. vom 23. Oktober 1958 - 4 StR 315/58 - VRS 15, 436;… Urt. vom 25. August 1959 - 4 StR 305/59 - VRS 17, 344).
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