Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Zeugenvernehmung - Erledigung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung - Umfang der Wahrunterstellung
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 207
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß
Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85
Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33). - BGH, 16.03.1984 - 2 StR 719/83
Einstellung des Verfahren wegen Fehlens der Verfahrensvoraussetzung des …
Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85
Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33). - BGH, 24.03.1982 - 2 StR 132/82
Umfang der Wahrunterstellung bei Ablehnung eines Beweisantrages durch ein Gericht …
Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85
Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33).
- BGH, 20.12.1985 - 2 StR 417/85
Strafprozeßrecht: Ablehnung eines Zeugenbeweises wegen Ungeeignetheit, Verletzung …
Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1984, 363, 364; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1985 - 4 StR 324/85).
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