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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,11639
BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85 (https://dejure.org/1985,11639)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1985 - 4 StR 324/85 (https://dejure.org/1985,11639)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1985 - 4 StR 324/85 (https://dejure.org/1985,11639)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Zeugenvernehmung - Erledigung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung - Umfang der Wahrunterstellung

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 207
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80

    Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85
    Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33).
  • BGH, 16.03.1984 - 2 StR 719/83

    Einstellung des Verfahren wegen Fehlens der Verfahrensvoraussetzung des …

    Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85
    Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33).
  • BGH, 24.03.1982 - 2 StR 132/82

    Umfang der Wahrunterstellung bei Ablehnung eines Beweisantrages durch ein Gericht …

    Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85
    Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33).
  • BGH, 20.12.1985 - 2 StR 417/85

    Strafprozeßrecht: Ablehnung eines Zeugenbeweises wegen Ungeeignetheit, Verletzung …

    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1984, 363, 364; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1985 - 4 StR 324/85).
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