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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.1968 - 4 StR 327/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,4782
BGH, 19.07.1968 - 4 StR 327/67 (https://dejure.org/1968,4782)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1968 - 4 StR 327/67 (https://dejure.org/1968,4782)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1968 - 4 StR 327/67 (https://dejure.org/1968,4782)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erklärung von Verfahrensrügen zum Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle durch den Angeklagten - Pflicht des Gerichts zur Abberufung eines Verteidigers - Rücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers - Antrag des Angeklagten auf Aussetzung oder ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34

    Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen …

    Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 327/67
    Das Reichsgericht hat in seiner neueren, auf der Entscheidung RGSt 70, 26 beruhenden Rechtsprechung anerkannt, daß es für die Beurteilung der Frage, ob der Teilnehmer an einer oder mehreren gleichartigen Straftaten wegen fortgesetzter Anstiftung oder fortgesetzter Beihilfe zu bestrafen ist, allein auf seinen Gesamtvorsatz ankommt ohne Rücksicht darauf, ob der Haupttäter diesen Gesamtvorsatz hatte oder auch die mehreren Haupttäter ihn hatten (RGSt 70, 344, 349; 70, 385, 388).
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug

    Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 327/67
    Von dem fehlerhaften Unterbleiben der Würdigung der Frage des Gesamtvorsatzes werden die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen nicht berührt; sie müssen daher aufrecht erhalten bleiben (BGHSt 14, 31, 34 ff) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 518/52

    Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers - Gefahr einer unzulässigen …

    Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 327/67
    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers darf nicht zur Unzeit zurückgenommen werden (BGHSt 3, 327).
  • BGH, 24.09.1957 - 1 StR 532/56
    Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 327/67
    Der Bundesgerichtshof ist dieser Auffassung in ständiger Rechtsprechung gefolgt (BGH bei Dallinger MDR 1957, 266; 3 StR 422/53 vom 11. Februar 1954; 1 StR 532/56 vom 24. September 1957); sie wird auch im Schrifttum gebilligt (Jagusch in LK 80 Aufl., Vorb. B III 2 f dd vor § 73;… Schönke/Schröder, 13. Aufl. § 73, Rz. 43).
  • RG, 09.11.1936 - 3 D 133/36

    1. Kann nach § 32 der VO. zur Regelung des Verkehrs mit Schlachtvieh auch der …

    Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 327/67
    Das Reichsgericht hat in seiner neueren, auf der Entscheidung RGSt 70, 26 beruhenden Rechtsprechung anerkannt, daß es für die Beurteilung der Frage, ob der Teilnehmer an einer oder mehreren gleichartigen Straftaten wegen fortgesetzter Anstiftung oder fortgesetzter Beihilfe zu bestrafen ist, allein auf seinen Gesamtvorsatz ankommt ohne Rücksicht darauf, ob der Haupttäter diesen Gesamtvorsatz hatte oder auch die mehreren Haupttäter ihn hatten (RGSt 70, 344, 349; 70, 385, 388).
  • RG, 14.12.1936 - 3 D 934/36

    1. Ist i. S. der §§ 73, 74 StGB. als "Handlung" des mittelbaren Täters sein …

    Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 327/67
    Das Reichsgericht hat in seiner neueren, auf der Entscheidung RGSt 70, 26 beruhenden Rechtsprechung anerkannt, daß es für die Beurteilung der Frage, ob der Teilnehmer an einer oder mehreren gleichartigen Straftaten wegen fortgesetzter Anstiftung oder fortgesetzter Beihilfe zu bestrafen ist, allein auf seinen Gesamtvorsatz ankommt ohne Rücksicht darauf, ob der Haupttäter diesen Gesamtvorsatz hatte oder auch die mehreren Haupttäter ihn hatten (RGSt 70, 344, 349; 70, 385, 388).
  • BGH, 11.02.1954 - 3 StR 422/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.07.1968 - 4 StR 327/67
    Der Bundesgerichtshof ist dieser Auffassung in ständiger Rechtsprechung gefolgt (BGH bei Dallinger MDR 1957, 266; 3 StR 422/53 vom 11. Februar 1954; 1 StR 532/56 vom 24. September 1957); sie wird auch im Schrifttum gebilligt (Jagusch in LK 80 Aufl., Vorb. B III 2 f dd vor § 73;… Schönke/Schröder, 13. Aufl. § 73, Rz. 43).
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 12/80

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Kriterien für das Vorliegen eines …

    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Angeklagte seinerseits mit Gesamtvorsatz handelte (RGSt 70, 344, 349, 388; BGH, Urteil vom 19. Juli 1968 - 4 StR 327/67 -).
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