Rechtsprechung
| BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zusammentreffen von bedingtem Vorsatz und Verdeckungsabsicht - Vereinbarung des bedingten Vorsatzes mit der Verdeckungsabsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 458
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67
Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83
Die Verwirklichung der Verdeckungsabsicht ist dann nur in Verbindung mit einem direkten Tötungsvorsatz möglich (BGHSt 21, 283, 284; BGH NJW 1978, 1490 m.w.N.;… Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 StGB Rdn. 24;… Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., § 211 StGB Rdn. 35). - BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung …
Auszug aus BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83
Die Verwirklichung der Verdeckungsabsicht ist dann nur in Verbindung mit einem direkten Tötungsvorsatz möglich (BGHSt 21, 283, 284; BGH NJW 1978, 1490 m.w.N.;… Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 StGB Rdn. 24;… Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., § 211 StGB Rdn. 35). - BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67
Schuldhafte Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Überholen in …
Auszug aus BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83
Zwar könnten einige Wendungen in den Urteilsgründen (UA 20, 18) darauf hindeuten, daß die Strafkammer tatsächlich einen direkten Vorsatz angenommen hat und daß die Formulierung, der Angeklagte habe "mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz" gehandelt, lediglich eine falsche Bezeichnung ist (vgl. auch BGHSt 21, 281, 285) [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67]. - BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80
Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der …
Auszug aus BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83
Dabei könnte die Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" es gebieten, trotz anderer Würdigung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Bestimmung der verletzten Strafvorschriften bei der Konkurrenzfrage zugunsten des Angeklagten von Tateinheit auszugehen (vgl. BGH 4 StR 652/79 und 5 StR 123/80 bei Holtz MDR 1980, 455 und 628;… Hürxthal in KK, § 261 StPO Rdn. 61). - BGH, 20.12.1979 - 4 StR 652/79
Änderung eines Schuldausspruchs bei Zweifeln an einem Tatvorgang
Auszug aus BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83
Dabei könnte die Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" es gebieten, trotz anderer Würdigung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Bestimmung der verletzten Strafvorschriften bei der Konkurrenzfrage zugunsten des Angeklagten von Tateinheit auszugehen (vgl. BGH 4 StR 652/79 und 5 StR 123/80 bei Holtz MDR 1980, 455 und 628;… Hürxthal in KK, § 261 StPO Rdn. 61).
- BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87
Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz
Dabei könnte die Anwendung des Zweifelsgrundsatzes es gebieten, trotz anderer Würdigung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Bestimmung der verletzten Strafvorschriften bei der Konkurrenzfrage zugunsten des Angeklagten von Tateinheit auszugehen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 455 und 628; BGH, Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83). - BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84
Mord - Verdeckungsabsicht - Bedingter Vorsatz - Vereinbarkeit von bedingtem …
Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83). - BGH, 10.11.1983 - 4 StR 642/83
Konkurrenzen zwischen Körperverletzung und Mord
Da der Angeklagte nach den Feststellungen befürchten mußte, daß sein Opfer Hinweise geben konnte, die zu seiner baldigen Identifizierung führen würden (UA 16), konnte er sein Ziel der Verdeckung des Vergewaltigungsversuchs nur durch den Tod der einzigen Tatzeugin erreichen (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).
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