Rechtsprechung
| BGH, 26.07.1979 - 4 StR 336/79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schuh als gefährliches Werkzeug - Zur Beurteilung der Heftigkeit der Tritte
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
Auszug aus BGH, 26.07.1979 - 4 StR 336/79
Damit hat das Landgericht eine ausdrückliche Feststellung jedenfalls zur Heftigkeit des Tretens getroffen, die die Annahme der Gefahr erheblicher Verletzungen (vgl. BGHSt 3, 105, 109) rechtfertigt. - BGH, 14.10.1970 - 3 StR 185/70
Hinweispflicht des Gerichts an den Verteidiger bei Bedenken gegen die …
Auszug aus BGH, 26.07.1979 - 4 StR 336/79
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes "kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuße als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles an, z.B. mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird" (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1970 - 3 StR 185/70 - S. 8 f). - BGH, 11.01.1978 - 4 StR 512/77
Tritt ins Gesicht mit einem beschuhten Fuss im Sinne einer gefährlichen …
Auszug aus BGH, 26.07.1979 - 4 StR 336/79
Der Beschluß des Senats vom 11. Januar 1978 - 4 StR 512/77 - steht dem nicht entgegen.
- BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99
Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuße als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles, z. B. auf die Beschaffenheit des Schuhes oder mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird, an (…vgl. BGHR StGB § 223a Werkzeug 1; BGH, Urt. vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79). - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 367/87
Begriff der lebensgefährdenden Behandlung bei Körperverletzungsdelikten
Ob § 223a StGB in der Alternative "anderes gefährliches Werkzeug" anzuwenden gewesen wäre, weil der Angeklagte mit beschuhtem Fuß den Zeugen "wahllos mit Wucht getreten haben könnte" (BGH Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79) läßt sich den Feststellungen nicht hinreichend entnehmen. - BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere …
Dazu ist aber erforderlich, daß es sich entweder um einen festen, schweren Schuh (…vgl. Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 223 a StGB Rdn. 2 m.w. Nachw.) und nicht nur um einen leichten Turnschuh - wie er heute vorzugsweise von jungen Leuten getragen wird - handelt oder daß mit einem "normalen Straßenschuh" zumindest mit Wucht oder Heftigkeit einem anderen in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (vgl. BGHSt 30, 375 f.; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - und vom 22. August 1979 - 4 StR 426/79). - BGH, 22.08.1979 - 4 StR 426/79
Anforderungen an den "beschuhten Fuß" als Rechtfertigung für eine gefährliche …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuß als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles an, z.B. mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird (BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - S. 3). - BGH, 07.03.1980 - 3 StR 50/80
Schuh am Fuß als gefährliches Werkzeug - Einordnung von Tritten als "gefährlich"
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuß als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles an, z.B. mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird (BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - und Beschluß vom 22. August 1979 - 4 StR 426/79 -).
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