Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1957 - 4 StR 349/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …
Der Senat vermag nicht der von einem Teil der Rechtsprechung und auch im Schrifttum vertretenen Meinung zu folgen, daß der Wartepflichtige nur verhältnismäßig unbedeutende Überschreitungen, wie sie erfahrungsgemäß häufig vorkommen, berücksichtigen müsse (so OLG Hamm VRS 28, 142 und VRS 40, 442 - allerdings zu Unrecht unter Bezugnahme auf das bei Martin DAR 1958, 88 angeführte Strafurteil des BGH vom 26. September 1957 - 4 StR 349/57 - OLG Köln VRS 41, 460; OLG Karlsruhe VersR 1980, 1148;… ferner Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 9. Aufl., § 8 Anm. 6 c und § 9 Anm. 5 f I a.A.: OLG Hamm VRS 46, 389), und daß bereits eine mehr als 60%ige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den bevorrechtigten Kraftfahrer stets den Wartepflichtigen entlaste, weil dieser darauf vertrauen dürfe, der Bevorrechtigte werde die Geschwindigkeit nicht in grober und außergewöhnlicher Weise überschreiten(…vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., § 8 StVO Rdz. 52 und § 9 StVO Rdz. 29 m.w.N.).Der Wartepflichtige darf auf die Einhaltung einer angemessenen oder üblicherweise noch tolerierten Geschwindigkeit des entgegenkommenden bevorrechtigten Kraftfahrers nur solange vertrauen, als er bei sorgfältiger Beobachtung der Fahrbahn nicht erkannte oder erkennen mußte, daß dieser sich mit einer höheren Geschwindigkeit nähert (so schon BGH, Urt. v. 26. September 1957 a.a.O. und Beschl. v. 16. September 1971 - 4 StR 350/71 = VRS 41, 426).
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