Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1985 - 4 StR 349/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,7626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ziehen nachteiliger Schlussfolgerungen aus der Verweigerung zur Angabe eines Alibis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 208
- StV 1985, 401
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74
Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 349/85
Dem Gericht ist es deshalb verwehrt, aus dem Schweigen des Angeklagten - und zwar gleichgültig, aus welchem Grunde er sich hierzu entschlossen hatte - ihm nachteilige Schlüsse zu ziehen (vgl. BGHSt 20, 281, 282 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]/283; BGHSt 25, 365, 368 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74] m.w.Nachw.;… vgl. auch die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer, 37. Aufl. § 261 StPO Rdn. 16 ff). - BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65
Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der …
Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 349/85
Dem Gericht ist es deshalb verwehrt, aus dem Schweigen des Angeklagten - und zwar gleichgültig, aus welchem Grunde er sich hierzu entschlossen hatte - ihm nachteilige Schlüsse zu ziehen (vgl. BGHSt 20, 281, 282 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]/283; BGHSt 25, 365, 368 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74] m.w.Nachw.;… vgl. auch die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer, 37. Aufl. § 261 StPO Rdn. 16 ff).
- BGH, 27.01.1987 - 1 StR 703/86
Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil
Bei dieser Art der Beweisführung übersieht das Landgericht, daß das anfängliche Schweigen des Angeklagten nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf (BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - I StR 238/83; 7. Dezember 1983 - 3 StR 484/83; 4. Juli 1985 - 4 StR 349/85). - BGH, 12.04.1988 - 1 StR 125/88
Schlussfolgerungen des Tatrichters aus dem Schweigen eines Angeklagten
Diese nachteilige Schlußfolgerung aus dem anfänglichen Schweigen des Angeklagten stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine unzulässige Einschränkung des Rechts eines jeden Beschuldigten dar, nicht zur Sache auszusagen (BGHSt 20, 281, 282 f. [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; 32, 140, 144 f. [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]; StV 1983, 321 f.; 1984, 143; 1985, 401; 1986, 286;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4 und 6). - BGH, 12.11.1991 - 4 StR 491/91
Verwerfung einer Revision - Wertung des Schweigens eines Angeklagten zu seinem …
Der Senat bemerkt, daß der vorliegende Sachverhalt mit demjenigen, der seiner Entscheidung vom 4. Juli 1985 - 4 StR 349/85 - zugrunde liegt, nicht vergleichbar ist.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.