Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1959 - 4 StR 359/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 446 (Ls.)
- DB 1960, 118
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61
Zur Kenntlichmachung haltender schwerer Kraftfahrzeuge bei Nacht
Die vom Senat für Bundesautobahnen und Bundesstraßen festgestellte Pflicht der Führer schwerer Kraftfahrzeuge (§ 53 Abs. 5 StVZO a.F., § 53 a Abs. 1 StVZO n.F.), bei nicht nur ganz kurzem Halten die mitzuführenden zwei Sicherungsleuchten oder Warneinrichtungen zur zusätzlichen Kenntlichmachung des Fahrzeugs auf der Fahrbahn aufzustellen (Urteil vom 16. Oktober 1959 - 4 StR 359/59 - und vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 = VRS 18, 60 und 220 = LM StVZO § 53 Nr. 2 und 4), gilt auch für andere viel und schnell befahrene Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
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