Rechtsprechung
| BGH, 20.07.1995 - 4 StR 363/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsstaatliche Grundsätze - Schuldspruch - Ort der Tat - Zeit der Tat - Anlaß der Tat - Tatbegehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94
Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat
Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 4 StR 363/95
Ein Schuldspruch wegen einer oder mehrerer Taten, die nach Ort und Zeit oder Anlaß der Begehung nicht näher bestimmt und auch hinsichtlich des Tathergangs nur vage beschrieben sind, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94), die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Delikttatbestandes einer jeden Straftat ist dann revisionsrechtlich nicht mehr nachprüfbar.
- BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der …
Hinzu kommt, daß die Schätzung einer Mindestzahl gleichartiger Fälle, die letztlich allein auf Angaben über die (durchschnittliche) Häufigkeit der Tatbegehung gestützt sind und sachlich lediglich mathematische Hochrechnungen bedeuten ("samstags" im Tatzeitraum abzüglich ausfallender Samstage), zur Feststellung einer Vielzahl rechtlich selbständiger Einzeltaten nicht unbedenklich sind (…vgl. BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 1; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 4 StR 363/95).
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