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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1959 - 4 StR 366/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,5167
BGH, 09.01.1959 - 4 StR 366/58 (https://dejure.org/1959,5167)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1959 - 4 StR 366/58 (https://dejure.org/1959,5167)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1959 - 4 StR 366/58 (https://dejure.org/1959,5167)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 09.01.1959 - 4 StR 366/58
    Sollte die neue Verhandlung zur Verneinung des Bewußtseins der Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils bei dem Angeklagten H. führen, so würde eine Beihilfe der beiden anderen Angeklagten rechtlich nicht möglich sein, da diese voraussetzt, daß der Haupttäter mit Tatbestandsvorsatz handelt (BGHSt 9, 370 ff [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]).
  • RG, 20.04.1887 - 2237/86

    1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu …

    Auszug aus BGH, 09.01.1959 - 4 StR 366/58
    Nimmt der Getäuschte die ihm zur Erfüllung angebotene Leistung infolge des bei ihm erregten Irrtums als vertragsgemäße Gegenleistung an, obwohl ihre Menge hinter der vertraglich geschuldeten zurückbleibt, so hat das Vermögen des Getäuschten eine Beschädigung erlitten, ohne daß es darauf ankommt, ob seine eigene Leistung durch den Wert der tatsächlich erfolgten vertragsgemäßen Gegenleistung gedeckt wird, ob also etwa in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung eine Wertverschiebung stattgefunden hat oder ob von Anfang an die Sachleistung einen höheren Wert besaß, als der Kaufpreis, für den der Getäuschte den Lieferungsanspruch erworben hatte (RGSt 16, 1, 10, 11).
  • BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53

    Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen …

    Auszug aus BGH, 09.01.1959 - 4 StR 366/58
    Dieser Irrtum würde den Vorsatz ausschließen (BGHSt 4, 105 ff; BGH NJW 1953, 1479 Nr. 21).
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.01.1959 - 4 StR 366/58
    der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Dezember 1958 in der insoweit ähnlich gelagerten Sache gegen Spiekerkötter - 4 StR 312/58 - ausgeführt hat, kommt es hierauf für die äußere Tatseite nicht an; ebensowenig darauf, ob die Abnehmer der Kohlengroßhandlungen sich geschädigt gefühlt haben oder nicht und ob sie innerhalb der Verjährungsfrist Schadensersatzansprüche gegen die Kohlengroßhandlungen gestellt haben.
  • BGH, 08.05.1959 - 4 StR 97/59

    Rechtsmittel

    Zum inneren Tatbestände wird auf die Urteile des Senats vom 13. November 1958 - 4 StR 312/58 - und vom 9. Januar 1959 - 4 StR 366/58 - verwiesen.
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