Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1966 - 4 StR 366/66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzucht mit Kindern unter 14 Jahren - Ablehnung der Einholung eines psychiatrischen Obergutachtens über die Glaubwürdigkeit der Kinder - Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Verurteilung wegen fahrlässiger Volltrunkenheit
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.07.1959 - 4 StR 250/59
Auszug aus BGH, 21.10.1966 - 4 StR 366/66
Es muß daher der Entscheidung des Tatrichters überlassen bleiben, ob er in einem solchen Fülle einen psychologischen oder einen psychiatrischen Sachverständigen zuzieht (vgl. hierzu BGH NJW 1959, 2315).
- BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der …
Der besonderen Sachkunde gerade eines Psychiaters bedarf es aber, wenn die Glaubwürdigkeit eines jugendlichen Zeugen dadurch in Frage gestellt ist, daß er an einer geistigen Erkrankung leidet (vgl. auch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1960 - 5 StR 156/60 -, vom 16. Oktober 1963 - 2 StR 338/63 - und vom 21. Oktober 1966 - 4 StR 366/66).
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