Rechtsprechung
| BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit von Verfahrensrügen bei fehlerhafter Revisionsbegründung - Zur sukzessiven Mittäterschaft - Voraussetzungen der Mittäterschaft - Zum gemeinsamen Tatentschluss bei Mittäterschaft - Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Körperverletzung - Abgrenzungsfragen ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54
Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - …
Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75
Voraussetzung dazu ist zunächst ein gemeinsamer Tatentschluß, d.h. ein gegenseitiges - ausdrückliches oder stillschweigendes - Einverständnis zu bewußtem und gewolltem Zusammenwirken bei Begehung einer Straftat (BGHSt 24, 286 ff, 288; BGHSt 6, 248 ff;… LK StGB 9. Aufl. § 47 Rdn. 15).Vielmehr ist Mittäterschaft auch in der Form möglich, daß sich jemand mit einem anderen, der schon in der Ausführung einer Straftat begriffen ist, vor deren Beendigung zwecks gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344 ff; BGHSt 6, 248 ff, 251;… BGH GA 1966, 210;… BGH GA 1969, 214;… vgl. auch LK a.a.O. § 47 Rdn. 17 mit weiteren Hinweisen).
- BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61
Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige …
Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75
Im übrigen muß auch der später eintretende Mittäter einen für die Tatbestandsverwirklichung förderlichen objektiven Tatbeitrag leisten (BGHSt 14, 123 ff, 128/129; BGHSt 16, 12, 14, 15;… LK a.a.O. § 47 Rdn. 20 und 21).Zwar kann eine solche Mitwirkung auch darin bestehen, daß durch die Anwesenheit bei der Ausführung der Tat der verbrecherische Wille der anderen Täter gestärkt, also eine psychische Wirkung erzielt wird (vgl. BGHSt 11, 268, 271, 272; BGHSt 16, 12, 14, 15;… LK a.a.O. § 47 Rdn. 20), die bloße Anwesenheit als solche reicht dazu aber nicht aus (RGSt 54, 152, 153).
- BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 …
Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75
Zwar kann eine solche Mitwirkung auch darin bestehen, daß durch die Anwesenheit bei der Ausführung der Tat der verbrecherische Wille der anderen Täter gestärkt, also eine psychische Wirkung erzielt wird (vgl. BGHSt 11, 268, 271, 272; BGHSt 16, 12, 14, 15;… LK a.a.O. § 47 Rdn. 20), die bloße Anwesenheit als solche reicht dazu aber nicht aus (RGSt 54, 152, 153).
- BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75
Vielmehr ist Mittäterschaft auch in der Form möglich, daß sich jemand mit einem anderen, der schon in der Ausführung einer Straftat begriffen ist, vor deren Beendigung zwecks gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344 ff; BGHSt 6, 248 ff, 251;… BGH GA 1966, 210;… BGH GA 1969, 214;… vgl. auch LK a.a.O. § 47 Rdn. 17 mit weiteren Hinweisen). - BGH, 02.02.1972 - 2 StR 670/71
Bestellungen gegen Rechnung - §§ 263, 25 Abs. 2 StGB, gemeinsamer Tatplan
Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75
Voraussetzung dazu ist zunächst ein gemeinsamer Tatentschluß, d.h. ein gegenseitiges - ausdrückliches oder stillschweigendes - Einverständnis zu bewußtem und gewolltem Zusammenwirken bei Begehung einer Straftat (BGHSt 24, 286 ff, 288; BGHSt 6, 248 ff;… LK StGB 9. Aufl. § 47 Rdn. 15). - BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75
Im übrigen muß auch der später eintretende Mittäter einen für die Tatbestandsverwirklichung förderlichen objektiven Tatbeitrag leisten (BGHSt 14, 123 ff, 128/129; BGHSt 16, 12, 14, 15;… LK a.a.O. § 47 Rdn. 20 und 21). - RG, 20.02.1920 - IV 721/19
1. Zum Begriff der Mittäterschaft. 2. Worauf bezieht sich das Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75
Zwar kann eine solche Mitwirkung auch darin bestehen, daß durch die Anwesenheit bei der Ausführung der Tat der verbrecherische Wille der anderen Täter gestärkt, also eine psychische Wirkung erzielt wird (vgl. BGHSt 11, 268, 271, 272; BGHSt 16, 12, 14, 15;… LK a.a.O. § 47 Rdn. 20), die bloße Anwesenheit als solche reicht dazu aber nicht aus (RGSt 54, 152, 153). - RG, 03.12.1901 - 2306/01
Wann ist der Abschluß des Unternehmens der Zolldefraude im Sinne des § 135 …
Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75
Soweit die Strafkammer auf diesen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, verkennt sie, daß auch im Falle einer solchen nachträglichen "Verbindung" ein gegenseitiges Einverständnis erzielt werden muß, bloße (einseitige) Kenntnis und Billigung der Tat anderer dagegen nicht genügen (RGSt 35, 13 ff, 17). - BGH, 01.12.1953 - 1 StR 28/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75
Zwar ist es nicht erforderlich, daß die Mißhandlung durch die als Mittäter verbundenen Personen gleichzeitig erfolgt (BGH Urteil vom 29. November 1967 - 2 StR 575/67 bei Dallinger MDR 1968, 201); es genügt vielmehr, daß die Einzelbetätigungen nacheinander geschehen, wenn sie nur in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang stehen und jeder Mittäter die Tat des anderen in dem Bewußtsein und mit dem Willen fortsetzt, die Wirkungen der vorausgegangenen Mißhandlungen zu verstärken (BGH Urteil vom 1. Dezember 1953 - 1 StR 28/53 bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 223 a Anm. 5;… LK a.a.O. § 223 a Rdn. 18).
- BGH, 05.02.1986 - 2 StR 640/85
Verurteilung wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung - Abänderung von …
Die weitere Ausführung kann dabei auch darin bestehen, daß derjenige, um dessen Beteiligung es sich handelt, durch seine Anwesenheit bei der Tat den anderen Täter, der die Körperverletzungshandlung unmittelbar ausführt, in dessen darauf gerichtetem Willen bestärkt und insofern eine psychische, die Körperverletzungstat fördernde Wirkung erzielt (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 369/75). - BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76
Beeinflussung einer Zeugin während einer Verhandlungspause - Voraussetzungen der …
Feststellungen in dieser Richtung sind nicht eindeutig getroffen, insbesondere nicht dahin, daß die Angeklagte einen für die Tatbestandsverwirklichung förderlichen objektiven Tatbeitrag leistete (BGHSt 14, 123, 128/129; BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 369/75). - BGH, 10.04.1979 - 4 StR 81/79
Annahme von Mittäterschaft bei bloßer Anwesenheit und Fehlen psychologischer …
Die bloße Kenntnis, ja selbst die Billigung des Überfalls genügt für die Annahme einer Mittäterschaft noch nicht (BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 369/75); das muß vor allem gelten für die Mittäterschaft an einer Körperverletzung, da diese nicht notwendigerweise zum Tatablauf eines Raubs gehört. - BGH, 22.07.1977 - 2 ARs 241/77
Ausschluss des Verteidigers bei Verdacht der Mitwirkung an der zu untersuchenden …
Leistet der später Eintretende einen für die Tatbestandsverwirklichung förderlichen objektiven Tatbeitrag, so kann das Einverständnis noch während der Ausführung der Tat hergestellt werden (vgl. BGHSt 2, 344 ff; 6, 248 ff; 14, 123, 128/129; BGH, Urt. v. 11. September 1975 - 4 StR 369/75 m.w. Nachw.). - BGH, 07.04.1976 - 3 StR 82/76
Gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung - Vorliegen eines …
Bloß einseitige Kenntnis und Billigung der Tat des jeweils anderen genügt zur Annahme von Mittäterschaft nicht (vgl. RGSt 35, 13, 17; BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 369/75); im übrigen wären selbst diese Umstände bei den Angeklagten nicht einmal ausreichend festgestellt.
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