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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40744
BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13 (https://dejure.org/2013,40744)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13 (https://dejure.org/2013,40744)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 (https://dejure.org/2013,40744)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die Darstellung in einem freisprechenden Urteil; eingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: Aufklärungsrüge)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 87
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von …

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
    Das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näher liegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).

    Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung; …

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).

    Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung; …

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
    Da Grundlage der materiellrechtlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht allein das tatrichterliche Urteil ist, liegt hierin angesichts der im Übrigen getroffenen Feststellungen kein auf die Sachrüge hin zu beachtender Rechtsfehler, sondern ein Mangel, der mit einer Aufklärungsrüge gerügt werden musste (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 403; vom 8. August 2001 - 5 StR 252/01; zur Erforderlichkeit von Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen in einer anders gearteten Konstellation auch BGH, Urteil vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Sachverhalte zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BGH, Urteile vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402; ferner BVerfG, NStZ-RR 2007, 381, 382).

  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und …

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, die Bedeutung und das Gewicht der einzelnen Indizien zu bewerten; das Revisionsgericht kann nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339).

    Vielmehr ist bei ambivalenten Beweisanzeichen, die dem Tatrichter im Einzelfall rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen, eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, welche indizielle Bedeutung ein solcher Umstand im konkreten Fall entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).

  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung vielmehr namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Sachverhalte zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BGH, Urteile vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402; ferner BVerfG, NStZ-RR 2007, 381, 382).
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot; …

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
    Jedoch ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Bundesgerichtshof als Maßstab seiner revisionsrechtlichen Kontrolle darauf abstellt, ob die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen möglich sind (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07, Rn. 43).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
    Schließlich unterliegt der revisionsgerichtlichen Überprüfung auch, ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180 mwN).
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne …

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
    aa) Auch im Fall eines Freispruchs muss der Tatrichter die wesentlichen Gründe seiner Entscheidung in den schriftlichen Urteilsgründen darlegen (BGH, Urteile vom 2. April 2008 - 2 StR 19/08; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05).
  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich …

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Sachverhalte zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BGH, Urteile vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402; ferner BVerfG, NStZ-RR 2007, 381, 382).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins; …

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 317/10

    Revision im Strafverfahren: Beanstandung von Beweiswürdigung und nicht erhobener …

  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und …

  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 19/08

    Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen (grob fahrlässige …

  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 375/05

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" (Zweifelssatz; Feststellung eines …

  • BGH, 08.08.2001 - 5 StR 252/01

    Beweisantrag (Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit); Anstiftung

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Angesichts des insoweit beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes wäre die tatgerichtliche Überzeugungsbildung im Übrigen selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16 Rn. 17, vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87, alle mwN).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines …

    Dass sich die Strafkammer - was die Beschwerdeführerin in ihrer Begründung nicht aufgreift - auf der Grundlage des festgestellten Inhalts des Telefonats vom 17. Februar 2018, in dem sich I. gegenüber S. dahingehend äußert, dass St. sich zu entscheiden habe, ob er weiterhin mit ihnen zusammenarbeite, nicht die Überzeugung von der Kenntnis des Angeklagten St. hinsichtlich einer Zusammenarbeit zwischen den Angeklagten I. und S. und demzufolge von einer vor Februar 2018 getroffenen Bandenabrede, hat verschaffen können, ist eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Maßstabs, nach dem eine tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen ist, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 Rn. 9;… LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 182 mwN), jedenfalls nicht durchgreifend rechtsfehlerhaft.

    Dass sich die Strafkammer - was die Beschwerdeführerin in ihrer Begründung nicht aufgreift - auf der Grundlage des festgestellten Inhalts des Telefonats vom 17. Februar 2018, in dem sich I. gegenüber S. dahingehend äußert, dass St. sich zu entscheiden habe, ob er weiterhin mit ihnen zusammenarbeite, nicht die Überzeugung von der Kenntnis des Angeklagten St. hinsichtlich einer Zusammenarbeit zwischen den Angeklagten I. und S. und demzufolge von einer vor Februar 2018 getroffenen Bandenabrede, hat verschaffen können, ist eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Maßstabs, nach dem eine tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen ist, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 Rn. 9;… LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 182 mwN), jedenfalls nicht durchgreifend rechtsfehlerhaft.

  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15

    Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch …

    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).
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