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| BGH, 13.11.1959 - 4 StR 378/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 13.11.1959 - 4 StR 378/59
Die Falls rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit liegen aber oft so, daß der Täter die tatsächliche und rechtliche Tragweite seiner Handlung überschaut, jedoch infolge des Rausches nicht mehr über das erforderliche Hemmungsvermögen verfügt (BGHSt 1, 385 [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51]). - BGH, 13.05.1959 - 2 StR 168/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.11.1959 - 4 StR 378/59
Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hau (vgl. 2 StR 168/59 vom 13.5.1959), ist bei nicht alkoholgewöhnten Personen meistens schon bei einem Alkoholgehalt von mehr als 2, 5 Promille mit der Möglichkeit, bei etwa 3 Promille mit der Wahrscheinlichkeit des Ausschlusses der Zurechnungsfähigkeit zu rechnen, Allerdings läßt sich eine feststehende Regel für alle Fälle nicht aufstellen.
- BGH, 25.03.1975 - 1 StR 139/75
Vereinbarkeit von planmäßigem Handeln mit der Unfähigkeit zur freien …
Gerade die Fälle alkoholbedingter Zurechnungsunfähigkeit liegen oft so, daß der Täter die tatsächliche und rechtliche Tragweite seiner Handlung überschaut, aber infolge des Rausches nicht mehr über das erforderliche Hemmungsvermögen verfügt (vgl. 4 StR 378/59 vom 13.11.1959 uam). - BGH, 08.10.1969 - 4 StR 355/69
Versprechen der Verschonung vor Untersuchungshaft für den Fall eines …
Gerade die Fälle rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit liegen oft so, daß der Täter die tatsächliche und rechtliche Tragweite seiner Handlung überschaut, jedoch infolge des Rausches nicht mehr über das erforderliche Hemmungsvermögen verfügt (vgl. BGH Urteil vom 13. November 1959 - 4 StR 378/59). - BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Ablehnung von Beweisanträgen
Dann erfordert die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit in der Regel besondere medizinische Kenntnisse und Erfahrungen, die nur ein Sachverständiger in ausreichendem Maße besitzen kann (vgl. auch BGH Urteil vom 13. November 1959 - 4 StR 378/59 - und vom 6. Juli 1965 - 1 StR 551/64).
- BGH, 11.09.1968 - 3 StR 215/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Bei einem Blutalkoholgehalt ab 3 Promille ist ein solcher Ausschluß sehr wahrscheinlich (BGH 2 StR 168/59 vom 13. Mai 1959; 4 StR 378/59 vom 13. November 1959). - BGH, 07.02.1969 - 4 StR 485/68
Rüge der Verletzung des Verfahrens und des sachlichen Rechts im …
Allerdings läßt sich eine feststehende Regel für alle Fälle nicht aufstellen, da die Entscheidung im Einzelfall jeweils von der Persönlichkeit des Täters abhängt, insbesondere von seiner körperlichen und geistigen Beschaffenheit, seinem allgemeinen Ernährungszustand und seiner etwaigen Alkoholgewöhnung (4 StR 378/59 vom 13. November 1959). - BGH, 05.01.1965 - 5 StR 569/64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (so BGH 2 StR 168/59 vom 13. Mai 1959; 4 StR 396/53 vom 24. September 1953; 4 StR 378/59 vom 13. November 1959).
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