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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,7416
BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60 (https://dejure.org/1961,7416)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1961 - 4 StR 379/60 (https://dejure.org/1961,7416)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1961 - 4 StR 379/60 (https://dejure.org/1961,7416)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bezüglich des Vorliegens eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Alkoholrausches - Zulässigkeit eines Schlusses aus einer Zielstrebigkeit im Verhalten des Angeklagten auf die Nichtanwendbarkeit des § 51 Abs. 1 StGB ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1960 - 4 StR 205/60
    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60
    Danach hat derjenige keine Geimeingefahr verursacht, der nur bestimmten Menschen eine Gefahr bereitet, weil er es gerade auf sie abgesehen hat (vgl. BGHSt 14, 395, 398 ff [BGH 01.07.1960 - 4 StR 205/60]; BGH NJW 60, 2302 Nr. 27).

    Das aber ist der typische Fall einer sogenannten Individual- oder Sondergefahr (vgl. BGHSt 14, 395, 399 ).

  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum …

    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60
    Sollte sich allerdings, wofür der festgestellte Sachverhalt Anhaltspunkte enthalten könnte, ergeben, daß das Verschulden des Angeklagten sich nicht nur auf die Herbeiführung des Zustands des § 51 Abs. 1 oder 2 StGB, sondern von vornherein auch auf die Begehung der in diesem Zustand verübten Tat bezieht (vgl. dazu BGHSt 10, 247, 251) [BGH 07.05.1957 - 5 StR 127/57], so wird das Landgericht den Angeklagten unter Beachtung der in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze zu verurteilen und hinsichtlich des Verhältnisses der vorverlegten Schuld (actio libera in causa) zur Anwendung des § 330 a StGB BGHSt 2, 14, 17 ff [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51] zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60
    Sollte sich allerdings, wofür der festgestellte Sachverhalt Anhaltspunkte enthalten könnte, ergeben, daß das Verschulden des Angeklagten sich nicht nur auf die Herbeiführung des Zustands des § 51 Abs. 1 oder 2 StGB, sondern von vornherein auch auf die Begehung der in diesem Zustand verübten Tat bezieht (vgl. dazu BGHSt 10, 247, 251) [BGH 07.05.1957 - 5 StR 127/57], so wird das Landgericht den Angeklagten unter Beachtung der in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze zu verurteilen und hinsichtlich des Verhältnisses der vorverlegten Schuld (actio libera in causa) zur Anwendung des § 330 a StGB BGHSt 2, 14, 17 ff [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51] zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60
    Gerade bei alkoholbedingten Bewußtseinsstörungen vermag im Einzelfalle noch ein gewisses Maß von Einsichtsfähigkeit vorzuliegen, die freie Willensbestimmung kann aber dadurch ausgeschlossen sein, daß infolge Alkoholeinflusses die Hemmungen weggefallen sind, die den Täter in nüchternem Zustand, von der Straftat abgehalten hätten (vgl. schon BGHSt 1, 384, 385 ).
  • BGH, 28.09.1960 - 4 StR 312/60
    Auszug aus BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60
    Danach hat derjenige keine Geimeingefahr verursacht, der nur bestimmten Menschen eine Gefahr bereitet, weil er es gerade auf sie abgesehen hat (vgl. BGHSt 14, 395, 398 ff [BGH 01.07.1960 - 4 StR 205/60]; BGH NJW 60, 2302 Nr. 27).
  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73

    Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Krankheitswert einer …

    Beruht die erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit allerdings auf übermäßigem Alkoholgenuß, so kann unter Umständen die Versagung der Strafmilderung schon damit gerechtfertigt werden, daß der Täter die für ihn besonders ungünstige enthemmende Wirkung des Alkohols seit geraumer Zeit kannte (BGH, Urteile vom 13. Januar 1961 - 4 StR 379/60 - und vom 21. September 1971 - 5 StR 410/71 - bei Dallinger, MDR 1972, 16).
  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 411/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung - Voraussetzungen für einen …

    Allerdings wird zu einer Strafmilderung in der Regel kein Anlaß bestehen, wenn ein Angeklagter, der die enthemmende Wirkung des Alkohols kennt, in unvernünftigem Maße trinkt, obgleich er weiß oder wissen müßte, daß er Gefahr läuft, sich nach beträchtlichem Alkoholgenuß zu strafbaren Handlungen hinreißen zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1961 - 4 StR 379/60 - und vom 21. September 1971 - 5 StR 410/71 -, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1972, 16).
  • BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Ablehnung von Beweisanträgen

    Mögen im allgemeinen auch Aussagen von Zeugen über den Trunkenheitsgrad eines anderen mit Zurückhaltung zu bewerten sein (vgl. BGH Urteil vom 13. Januar 1961 - 4 StR 379/60), angesichts des festgestellten, wenn auch nur leichten Schwachsinns des Angeklagten sprach der bekundete Eindruck eines erfahrenen Beamten für sich.
  • BGH, 29.09.1971 - 2 StR 319/71

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Körperverletzung mit Todesfolge - …

    In Fällen alkoholbedingter Zurechnungsunfähigkeit besitzt der Täter oft die Einsichtsfähigkeit, nicht aber mehr das Hemmungsvermögen, das ihn in nüchternem Zustand von der Straftat abgehalten hätte (vgl. BGHSt 1, 384, 385 [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51]; BGH Urteil vom 13. Januar 1961 - 4 StR 379/60 - und vom 7. November 1967 - 5 StR 472/67 -).
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