Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1961 - 4 StR 379/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen …
Auszug aus BGH, 27.11.1961 - 4 StR 379/61
Die genannten besonderen Umstände in ihrer Gesamtheit mußten der Strafkammer - trotz des guten persönlichen Eindrucks der Zeugin in der Hauptverhandlung - die Beiziehung eines psychologischen Sachverständigen geraten erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1961, 1636 Nr. 21).
- BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82
Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen - …
Das Landgericht verkennt hier, daß ebenso, wie das Fehlen eines Milderungsgrundes kein Strafschärfungsgrund sein kann (vgl. BGH MDR 1980, 240; NJW 1980, 2821; Strafverteidiger 1981, 177), auch das Fehlen eines Strafschärfungsgrundes nicht strafmildernd gewertet werden darf (stand. BGH-Rechtsprechung, vgl. die Entscheidungen vom 27. November 1961 - 4 StR 379/61, 7. November 1973 - 3 StR 186/73, 29. Oktober 1975 - 3 StR 369/75, 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 und 27. Juni 1978 - 1 StR 172/78).Die dargelegte Strafzumessungserwägung hält also im Ergebnis dem Angeklagten zugute, daß er nicht auch noch diesen schwereren Straftatbestand verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. November 1961 - 4 StR 379/61 - und vom 27. Juni 1978 - 1 StR 172/78).
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