Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1951 - 4 StR 38/1950 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,1431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Straffreiheit nach § 9 Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 - Rechtfertigung der Körperverletzung durch einen Lagerführer eines Kriegsgefangenenlagers auf politischer Grundlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1951, 283
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51 Zur Nichtanwendung des § 9 StrFrG vom 31. Dezember 1949 (BGBl S 37) ist dem Schwurgericht im Anschluss an die Entscheidung BGH 4 StR 38/50 vom 30. Januar 1951 beizutreten.
- BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
Rechtsmittel
Die "politische Grundlage" der Tat im Sinne dieser Vorschrift ist sachlich zu bestimmen; unter den "besonderen politischen Verhältnissen der letzten Jahre" sind die durch den Zusammenbruch des Nationalsozialismus geschaffenen Zustände zu verstehen (BGHSt 1, 215; BGH 4 StR 38/50 vom 30.1.1951, NJW 1951, 283 Nr. 24; 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951). - BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50
Kontrollratsgesetz Nr. 10
Welche Taten das Gesetz damit meint, lässt seine Entstehungsgeschichte, insbesondere die in den Beratungen des Rechtsausschusses des Bundestages zum Ausdruck gelangte Absicht der Ausschussmitglieder erkennen (vgl. hierzu Brandstetter, Straffreiheitsgesetz S. 164; JuVerw 1950, 2, 5; BGH Urt. v. 30. Januar 1951 - 4 StR 38/50).
- BGH, 23.10.1951 - 1 StR 7/50
Rechtsmittel
Sie ist im Urteil des BGH vom 30. Januar 1951 - 4 StR 38/50 - ausführlich wiedergegeben und behandelt worden. - BGH, 18.11.1952 - 2 StR 558/51
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 30. Januar 1951 - 4 StR 38/50 - NJW 51, 283) bestimmt sich die Straffreiheit nach § 9 StFG ausschlieselich nach objektiven Merkmalen; aus politischen Beweggründen braucht der Täter nicht gehandelt zu haben. - BGH, 08.07.1952 - 1 StR 137/52
Rechtsmittel
Wie der Bundesgerichtshof in 4 StR 38/50 vom 30. Januar 1951 gleichfalls für den Fall eines deutschen, kommunistischen Lagerführers eines serbischen Kriegsgefangenenlagers zutreffend (dazu BGHSt 1, 215) entschieden hat, kommt es beim § 9 nicht auf die politische Haltung des Täters an, sondern nur auf äussere Tatmerkmale, die an den politischen Zusammenbruch des Reichs und an damit zusammenhängende innerdeutsche Vorgänge anknüpfen. - BGH, 16.05.1952 - 2 StR 137/52
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat bereits durchUrteil vom 30. Januar 1951 (4 StR 38/50) entschieden, dass § 9 a.a.O. nur Vorgänge meine, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem politischen Zusammenbruch Deutschlands ständen. - BGH, 16.10.1951 - 1 StR 44/51
Rechtsmittel
Die Voraussetzungen des § 9 des Straffreiheitsgesetzes vom 31. Dezember 1949 sind in einem solchen Fall entgegen der Ansicht der Revision nicht gegeben, wie der Bundesgerichtshof schon in seinen Urteilen vom 30. Januar 1951 - 4 StR 38/50 - = NJW 1951, 283 und 12. Juli 1951 - 4 StR 339/51 - ausgesprochen hat. - BGH, 17.04.1951 - 1 StR 127/51
Rechtsmittel
Die Straffreiheit nach § 9 bestimmt sich, wie Fassung und Entstehungsgeschichte des, Gesetzes ergeben, nach objektiven Merkmalen (BGH 4 StR 38/50 vom 30. Januar 1951). - BGH, 26.07.1955 - 5 StR 247/55
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat deshalb wiederholt ausgesprochen, daß der unmittelbare sachliche Zusammenhang der Tat mit einer politischen Grundlage und mit den besonderen politischen Verhältnissen der letzten Jahre bis 1949 genügt (BGH NJW 1951, 283; BGHSt 1, 215). - BGH, 26.11.1954 - 1 StR 714/53
Rechtsmittel
- BGH, 09.08.1951 - 2 StR 77/51
Rechtsmittel
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.