Rechtsprechung
| BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts auf Grund der Bitte einer Ortsveränderung durch das Vergewaltigungsopfers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55
gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv
Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83
In diesem Falle kommt strafbefreiender Rücktritt in Betracht (vgl. BGHSt 7, 296, 299 f;… BGH GA 1968, 279; Beschluß vom 23. Mai 1979 - 3 StR 141/79 - m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 13. Januar 1976 - 5 StR 667/75 - und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77). - BGH, 15.11.1978 - 2 StR 441/78
Ausreichen der Feststellung der Anwendung von Gewalt bei einem Schuldspruch wegen …
Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83
Wenn der Angeklagte dagegen meinte, er werde die Tat so, wie er sie geplant hatte, insbesondere mit dem Maß an Gewalt, das anzuwenden er sich entschlossen hatte, nicht vollenden können, war er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse; dann wäre sein Unternehmen am Widerstand der Geschädigten gescheitert und ihm am Ende nichts anderes übrig geblieben, als auf ihren Vorschlag einzugehen, so daß er unter äußerem Zwang und daher unfreiwillig gehandelt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 1978 - 2 StR 441/78 - und vom 17. Februar 1981 - 5 StR 24/81). - BGH, 27.04.1977 - 3 StR 133/77
Revisionserfolg bei Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung - Zum Merkmal …
Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83
In diesem Falle kommt strafbefreiender Rücktritt in Betracht (vgl. BGHSt 7, 296, 299 f;… BGH GA 1968, 279; Beschluß vom 23. Mai 1979 - 3 StR 141/79 - m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 13. Januar 1976 - 5 StR 667/75 - und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77).
- BGH, 23.05.1979 - 3 StR 141/79
Berücksichtigung eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Versuch einer …
Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83
In diesem Falle kommt strafbefreiender Rücktritt in Betracht (vgl. BGHSt 7, 296, 299 f;… BGH GA 1968, 279; Beschluß vom 23. Mai 1979 - 3 StR 141/79 - m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 13. Januar 1976 - 5 StR 667/75 - und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77). - BGH, 17.02.1981 - 5 StR 24/81
Strafbefreiender Rücktritt bei körperlicher Gegenwehr des Opfers - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83
Wenn der Angeklagte dagegen meinte, er werde die Tat so, wie er sie geplant hatte, insbesondere mit dem Maß an Gewalt, das anzuwenden er sich entschlossen hatte, nicht vollenden können, war er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse; dann wäre sein Unternehmen am Widerstand der Geschädigten gescheitert und ihm am Ende nichts anderes übrig geblieben, als auf ihren Vorschlag einzugehen, so daß er unter äußerem Zwang und daher unfreiwillig gehandelt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 1978 - 2 StR 441/78 - und vom 17. Februar 1981 - 5 StR 24/81). - BGH, 13.01.1976 - 5 StR 667/75
Rücktritt von einer versuchten Vergewaltigung
Auszug aus BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83
In diesem Falle kommt strafbefreiender Rücktritt in Betracht (vgl. BGHSt 7, 296, 299 f;… BGH GA 1968, 279; Beschluß vom 23. Mai 1979 - 3 StR 141/79 - m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 13. Januar 1976 - 5 StR 667/75 - und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77).
- BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93
Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer …
Rn. 12 Damit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall in einem wesentlichen Punkt von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Senats vom 14. April 1955 (BGHSt 7, 296 m. zust. Anm. Jeschek MDR 1955, 563) und vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83 - sowie seinem Urteil vom 15. September 1988 (NStZ 1988, 550), auf das sich das Landgericht für seine Rechtsauffassung beruft, zugrunde lagen. - BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87
Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an …
In diesem Falle könnte der Angeklagte vom Versuch der Notzucht freiwillig zurückgetreten sein (BGHSt 7, 296, 299 f; BGH, Beschluß vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83).Wenn der Angeklagte dagegen meinte, er werde die Tat so, wie er sie geplant hatte, insbesondere mit dem Maß an Gewalt, das anzuwenden er sich entschlossen hatte, nicht vollenden können, war er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse; dann wäre sein Vorhaben am Widerstand der Geschädigten gescheitert und ihm am Ende nichts anderes übriggeblieben, als auf ihren Vorschlag einzugehen, so daß er unter äußerem Zwang und daher unfreiwillig gehandelt hätte (BGH, Beschluß vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83 m.w.Nachw.).
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