Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2022 - 4 StR 380/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Verwertung von Daten des Kommunikationsdienstes "EncroChat"
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Essen, 10.05.2022 - 51 KLs 6/22
- BGH, 20.12.2022 - 4 StR 380/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17
Unbeachtlichkeit der Eingabe von Schriftsätzen in fremder Sprache beim …
Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 4 StR 380/22
Die Verfahrensrüge, mit der die Verwertung von Daten des Kommunikationsdienstes "Encro-Chat" beanstandet wird, ist auch deshalb bereits unzulässig, weil die Revision entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO Verfahrenstatsachen wie etwa die Ende März 2020 in verschiedenen Staaten mit dem Ermittlungskomplex befassten Behörden nicht bestimmt benennt (…vgl. zu diesem Erfordernis allgemein Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 344 Rn. 24 mwN) und zudem den Inhalt einer "an die deutschen Behörden" versandten Nachricht nur in englischer Sprache, nicht aber übersetzt in die deutsche Sprache vorträgt (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. August 2021 - 4 StR 410/20 Rn. 14; Beschluss vom 30. November 2017 - 5 StR 455/17 Rn. 3 ff.; jew. mwN). - BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20
Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …
Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 4 StR 380/22
Die Verfahrensrüge, mit der die Verwertung von Daten des Kommunikationsdienstes "Encro-Chat" beanstandet wird, ist auch deshalb bereits unzulässig, weil die Revision entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO Verfahrenstatsachen wie etwa die Ende März 2020 in verschiedenen Staaten mit dem Ermittlungskomplex befassten Behörden nicht bestimmt benennt (…vgl. zu diesem Erfordernis allgemein Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 344 Rn. 24 mwN) und zudem den Inhalt einer "an die deutschen Behörden" versandten Nachricht nur in englischer Sprache, nicht aber übersetzt in die deutsche Sprache vorträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2021 - 4 StR 410/20 Rn. 14;… Beschluss vom 30. November 2017 - 5 StR 455/17 Rn. 3 ff.; jew. mwN).
- BGH, 16.02.2023 - 4 StR 93/22
Revisionsbegründung (Beweisverwertungsverbot: Darlegungsanforderungen, EncroChat, …
Zudem teilt die Revision die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 2. Juni 2020, auf die sie sich bezieht, in wesentlichen Teilen nur in französischer Sprache mit (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 380/22;… Beschluss vom 19. August 2021 - 4 StR 410/20 Rn. 14;… Beschluss vom 30. November 2017 - 5 StR 455/17 Rn. 3 ff.). - BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22
Verfahrensrüge: Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen (EncroChat: …
Während die erstgenannte formwidrig nur in französischer Sprache vorgetragen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 380/22), fehlt es an einer Mitteilung des Inhalts der zweiten vollständig. - OLG Brandenburg, 16.05.2024 - 2 ORs 35/23 Im Hinblick darauf, dass der Inhalt des Schreibens in seiner Gesamtheit für die Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang der Angeklagte seinen Verteidiger (namentlich auch zur Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung) bevollmächtigt hat, maßgebend ist, wäre erforderlich gewesen, dass der Angeklagte den vollständigen Inhalt des Schreibens in ("Land 02") Sprache (auf der Grundlage einer offiziellen Übersetzung) vorträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022, 4 StR 380/22, BeckRS 2022, 40930; BGH, Beschluss vom 19. August 2021, 4 StR 410/20, BeckRS 2021, 28659 m.w.N.).
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