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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2003 - 4 StR 381/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19672
BGH, 25.09.2003 - 4 StR 381/03 (https://dejure.org/2003,19672)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2003 - 4 StR 381/03 (https://dejure.org/2003,19672)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2003 - 4 StR 381/03 (https://dejure.org/2003,19672)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung …

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - 4 StR 381/03
    Nach Aufhebung einer Gesamtstrafe im Revisionsverfahren ist die Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung vorzunehmen, so dass vom neuen Tatrichter auch zwischenzeitlich erledigte Strafen einzubeziehen sind (vgl. BGH NStZ 2001, 645).
  • BGH, 20.10.2004 - 2 StR 408/04

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (erneute Hauptverhandlung nach Aufhebung des …

    Dies ist rechtsfehlerhaft; denn nach Aufhebung einer Gesamtstrafe im Revisionsverfahren ist die Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung vorzunehmen, so daß vom neuen Tatrichter auch zwischenzeitlich erledigte Strafen einzubeziehen sind (vgl. u.a. BGH NStZ 2001, 645; BGH, Beschl. vom 25. September 2003 - 4 StR 381/03; auch Senatsbeschluß vom 9. Juli 2004 - 2 StR 170/04).
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