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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2024 - 4 StR 386/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31392
BGH, 22.10.2024 - 4 StR 386/24 (https://dejure.org/2024,31392)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2024 - 4 StR 386/24 (https://dejure.org/2024,31392)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2024 - 4 StR 386/24 (https://dejure.org/2024,31392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.2024 - 6 StR 365/23

    Nebenklage (Anschlusserklärung des Nebenklägers); Pflicht zur elektronischen …

    Auszug aus BGH, 22.10.2024 - 4 StR 386/24
    Ergänzend bemerkt der Senat das Folgende: Die Nebenklägerin konnte eine den formellen Vorgaben des § 32d Abs. 1 Satz 2 StPO genügende Anschlusserklärung auch noch in der Revisionsinstanz abgeben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - 6 StR 365/23 Rn. 1).

    Die mit Eröffnung des Hauptverfahrens bereits erfolgte Bestellung ging ins Leere, weil die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Entscheidung mangels wirksamer Anschlusserklärung bislang zu keinem Zeitpunkt im Verfahren die Stellung einer Nebenklägerin hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - 6 StR 365/23 Rn. 4).

  • BGH, 15.11.2023 - 4 StR 372/23

    Bestellung eines Beistands

    Auszug aus BGH, 22.10.2024 - 4 StR 386/24
    Der Umstand, dass die Strafkammer von einem strafbefreienden Rücktritt ausgegangen ist, steht der Annahme einer versuchten rechtswidrigen Tat nach § 212 StGB nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2023 - 4 StR 372/23).
  • BGH, 03.06.2026 - 5 StR 176/26

    Form der Anschlusserklärung eines Nebenklägers als Verletzter

    Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig (§ 395 Abs. 4 Satz 1 StPO); er kann auch noch während des Revisionsverfahrens erklärt werden (…BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2025 - 3 StR 420/25 Rn. 5, NStZ-RR 2026, 53; vom 22. Oktober 2024 - 4 StR 386/24).
  • BGH, 15.06.2026 - 4 StR 32/26
    Die in der Beschlussformel genannten Nebenkläger konnten eine den formellen Vorgaben des § 32d Abs. 1 Satz 2 StPO genügende Anschlusserklärung auch noch in der Revisionsinstanz abgeben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2024 - 4 StR 386/24).
  • BGH, 28.10.2025 - 3 StR 420/25

    Verfahrenwirksamer Anchluss als Nebenklägerin

    Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig (§ 395 Abs. 4 Satz 1 StPO), mithin auch während des Revisionsverfahrens (s. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2024 - 4 StR 386/24, juris).
  • BGH, 17.12.2024 - 4 StR 324/24

    Nebenklage (Anschlusserklärung: Form, Zeitpunkt); Verwerfung der Revision als …

    Der Anschluss kann, da er in jeder Lage des Verfahrens zulässig ist (§ 395 Abs. 4 Satz 1 StPO), auch noch im Revisionsverfahren erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2024 - 4 StR 386/24).
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