Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2024 - 4 StR 386/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 18.06.2024 - 3 KLs 5041 Js 964/24
- BGH, 22.10.2024 - 4 StR 386/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.04.2024 - 6 StR 365/23
Nebenklage (Anschlusserklärung des Nebenklägers); Pflicht zur elektronischen …
Auszug aus BGH, 22.10.2024 - 4 StR 386/24
Ergänzend bemerkt der Senat das Folgende: Die Nebenklägerin konnte eine den formellen Vorgaben des § 32d Abs. 1 Satz 2 StPO genügende Anschlusserklärung auch noch in der Revisionsinstanz abgeben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - 6 StR 365/23 Rn. 1).Die mit Eröffnung des Hauptverfahrens bereits erfolgte Bestellung ging ins Leere, weil die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Entscheidung mangels wirksamer Anschlusserklärung bislang zu keinem Zeitpunkt im Verfahren die Stellung einer Nebenklägerin hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - 6 StR 365/23 Rn. 4).
- BGH, 15.11.2023 - 4 StR 372/23
Bestellung eines Beistands
Auszug aus BGH, 22.10.2024 - 4 StR 386/24
Der Umstand, dass die Strafkammer von einem strafbefreienden Rücktritt ausgegangen ist, steht der Annahme einer versuchten rechtswidrigen Tat nach § 212 StGB nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2023 - 4 StR 372/23).
- BGH, 03.06.2026 - 5 StR 176/26
Form der Anschlusserklärung eines Nebenklägers als Verletzter
Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig (§ 395 Abs. 4 Satz 1 StPO); er kann auch noch während des Revisionsverfahrens erklärt werden (…BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2025 - 3 StR 420/25 Rn. 5, NStZ-RR 2026, 53; vom 22. Oktober 2024 - 4 StR 386/24). - BGH, 15.06.2026 - 4 StR 32/26 Die in der Beschlussformel genannten Nebenkläger konnten eine den formellen Vorgaben des § 32d Abs. 1 Satz 2 StPO genügende Anschlusserklärung auch noch in der Revisionsinstanz abgeben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2024 - 4 StR 386/24).
- BGH, 28.10.2025 - 3 StR 420/25
Verfahrenwirksamer Anchluss als Nebenklägerin
Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig (§ 395 Abs. 4 Satz 1 StPO), mithin auch während des Revisionsverfahrens (s. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2024 - 4 StR 386/24, juris). - BGH, 17.12.2024 - 4 StR 324/24
Nebenklage (Anschlusserklärung: Form, Zeitpunkt); Verwerfung der Revision als …
Der Anschluss kann, da er in jeder Lage des Verfahrens zulässig ist (§ 395 Abs. 4 Satz 1 StPO), auch noch im Revisionsverfahren erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2024 - 4 StR 386/24).
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