Rechtsprechung
| BGH, 31.08.1988 - 4 StR 386/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,9067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Strafausspruchs wegen Vorliegens eines Widerspruchs bezüglich der Höhe der Freiheitsstrafe in Urteilstenor und Urteilsgründen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.02.1988 - 4 StR 37/88
Voraussetzungen für die Annahme von Tateinheit
Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 4 StR 386/88
Der Strafausspruch kann keinen Bestand haben, weil im Urteilstenor eine um zwei Monate höhere Freiheitsstrafe (9 Monate) genannt ist als in den Gründen (7 Monate - UA 15) und nicht zu erkennen ist, worauf der Widerspruch beruht (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 1 m.w.N.).
- BGH, 07.01.1998 - 2 StR 651/97
Widerspruch gegen den Ausspruch einer Gesamtstrafe wegen sexuellem Mißbrauch an …
Da nicht zu erkennen ist, worauf der Widerspruch beruht, ist das Urteil im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufzuheben (…vgl. u.a. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 1; BGH, Beschl. v. 31. August 1988 - 4 StR 386/88 und BGH, Beschl. v. 31. Januar 1992 - 2 StR 576/91).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.