Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2011 - 4 StR 390/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG
Anforderungen an die Feststellungen bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handeln mit "Gras"; Angaben zum Wirkstoffgehalt) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Marihuana in einem Urteil bei der Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
Erforderlichkeit von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Marihuana in einem Urteil bei der Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.01.2005 - 1 StR 476/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anbau …
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 4 StR 390/11
Marihuana wird aber - bei sehr schlechter Qualität - jedenfalls dann, wenn es aus Blättern gewonnen wurde, auch mit einem Wirkstoffgehalt von unter 2% gehandelt (…vgl. Weber, BtMG, 3. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 835 (Wirkstoffgehalt von unter 2% bei 33, 3% der 2005 untersuchten Proben) und Tabelle 2.2 im Anhang H; vgl. ferner beispielsweise BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04 (gemessener Wirkstoffgehalt von 1, 8%); eine Übersicht zu den durchschnittlichen Wirkstoffgehalten ab 1993 findet sich auch bei Patzak/Goldhausen NStZ 2011, 76, 77).
- BGH, 20.05.2026 - 2 StR 57/25
(Teil-)Aufhebung des Urteils des LG im Schuldspruch betreffend die Angeklagten …
Bei der Festsetzung dieser Einzelstrafen hat sich die Strafkammer erkennbar - und strafzumessungsrechtlich im Ausgangspunkt unbedenklich (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 15; Beschlüsse vom 9. November 2011 - 4 StR 390/11, Rn. 5;… vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20, Rn. 4, …und vom 31. Mai 2022 - 6 StR 117/22, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 48 Rn. 4) - an den Wirkstoffmengen des Cannabisumsatzes orientiert und ist zu entsprechenden Abstufungen gelangt. - BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11
Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von …
a) Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 4 StR 390/11, Tz. 5; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 521/10, NStZ-RR 2011, 90; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885, 1886). - BGH, 31.05.2022 - 6 StR 117/22
Bestimmung von Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und Schuld des Täters durch …
Zwar werden das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 15; Beschlüsse vom 9. November 2011 - 4 StR 390/11; vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20; Patzak/Dahlenburg, NStZ 2022, 146 mwN). - BGH, 14.06.2023 - 6 StR 244/23
Betäubungsmittelstraftaten (Anforderungen an die Feststellungen: Angaben zu …
a) Das Landgericht hat die das Maß der Schuld und damit die Höhe der Strafe bestimmenden Wirkstoffmengen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 15; Beschlüsse vom 9. November 2011 - 4 StR 390/11; vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20; Patzak/Dahlenburg, NStZ 2022, 146 mwN) im Fall 12 nicht festgestellt und in den Fällen 1 bis 11 nicht ausreichend belegt. - OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13
Beweiswürdigung hinsichtlich des Geständnisses eines Angeklagten zum Besitz des …
Der Wirkstoffmenge kommt wesentliche Bedeutung für die Beurteilung der Schwere der Tat und der Bestimmung des Schuldumfangs zu (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011, 4 StR 390/11, [...], Rn. BGH, Bes 7. Dezember 2011, 4 StR 517/11, [...], Rn. 8, BayObLG, Beschluss v 2004, 4 StR RR 070/04, [...], Rn. 6).
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