Rechtsprechung
| BGH, 14.08.1975 - 4 StR 393/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Prüfung einer Notwehrlage bei einer Körperverletzung - Bestehen von Notwehr bei einer Abwehrhandlung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer …
Auf einen Kampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH, Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75; Beschluß vom 16. Dezember 1977 - 5 StR 723/77). - BGH, 06.06.1977 - 3 StR 160/77
Zurückverweisung an ein Schwurgericht im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung - …
Daneben besteht in derartigen Fällen die Möglichkeit, die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75, vom 24. März 1976 - 3 StR 85/76, vom 30. März 1977 - 2 StR 587/76; Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76). - BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
Rechtfertigung aufgrund Notwehr - Vorliegen eines Verteidigungswillens bei …
Das Verteidigungsmittel darf gewählt werden, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (…BGH in GA 1956, 49/50; 1969, 23/24); auf einen Zweikampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75 -).
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