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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.1993 - 4 StR 393/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8267
BGH, 17.08.1993 - 4 StR 393/93 (https://dejure.org/1993,8267)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1993 - 4 StR 393/93 (https://dejure.org/1993,8267)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1993 - 4 StR 393/93 (https://dejure.org/1993,8267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Beurteilung eines Konkurrenzverhältnisses - Vornahme einer Schuldspruchänderung - Erstreckung einer Schuldspruchänderung auf die Verurteilung eines Mitangeklagten - Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1982 - 1 StR 553/82

    Voraussetzungen einer Tatmehrheit zwischen einer Unterschlagung und …

    Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 4 StR 393/93
    Beide Delikte standen zudem in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang, so daß die Annahme zweier Taten eine künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Tatgeschehens darstellen würde (vgl. BGH, Beschluß vom 30. November 1982 - 1 StR 553/82).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei …

    Daß im Fall 5 Ausführungen dazu fehlen, ob H. an dem LKW mit Ladung Allein oder Mitgewahrsam hatte und somit Diebstahl oder Unterschlagung vorliegt (vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 6, 7), beschwert den Angeklagten nicht.
  • LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18

    Diebstahl von Geldbehältern aus dem Geldtransportfahrzeug eines …

    Nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen sind bei dieser Frage insbesondere maßgeblich die Art des Transports und die Gestaltung der Fahrtroute, hierzu bestehende Dienstvorschriften und ihre tatsächliche Handhabung, technische Vorkehrungen der Transportfirma zur Ausübung einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Ladung während der Fahrt sowie die sozial-normative Zuordnung der Herrschaftssphären zwischen der Besatzung und dem Geschäftsherrn (…vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1952, 2 StR 657/51, Rn. 3; BGH…, Urteil vom 23.06.1988, 4 StR 110/88, Rn. 6; Beschluss vom 17.08.1993, 4 StR 393/93, Rn. 3;… Beschluss vom 02.08.2000, 3 StR 218/00, Rn. 3; Beschluss vom 22.06.2011, 5 StR 203/11; OLG Köln…, Urteil vom 29.07.2004, Ss 196/03 - 100, Rn. 11).
  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 203/11

    Gewahrsam; Wegnahme; Diebstahl; Raub

    Der nach den Feststellungen eingeweihte Fahrer eines Geldtransporters der DB Cash-Center Hamburg und die Angeklagten haben bei ihrem fingierten Raub wenigstens Mitgewahrsam der DB AG gebrochen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1988 - 4 StR 110/88, und Beschluss vom 17. August 1993 - 4 StR 393/93, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 3 und 6).
  • OLG Braunschweig, 17.06.2013 - 1 Ss 34/13

    Eigentumsverhältnisse und Gewahrsamverhältnisse im Zusammenhang mit der …

    Für die Annahme von Mitgewahrsam wäre (vgl.: BGH, Beschluss vom 17.08.1993, 4 StR 393/93) eine genau festgelegte Route und die ständige Funküberwachung erforderlich, was im angefochtenen Urteil nicht festgestellt wurde.
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