Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1956 - 4 StR 396/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 3
- NJW 1957, 110
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59
Bayerische Spielbankenaffäre - Meineid, Belehrung, Minister- und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.07.1963 - 4 StR 241/63
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger …
Keine rechtlichen Bedenken bestehen auch gegen die Meinung des Landgerichts, daß der Angeklagte, wenn er nur pflichtgemäß das Hindernis als solches bemerkt hätte, ohne seine Art bestimmen zu können, sogleich damit hätte rechnen müssen, daß es ein Mensch sein könne (BGHSt 10, 3, 4; BGH VRS 22, 44, 47). - BGH, 31.01.1962 - 2 StR 566/61
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Sie kann daher nicht angeordnet werden gegen einen Täter, der im vorübergehenden Zustand alkoholbedingter Zurechnungsunfähigkeit oder verminderter Zurechnungsfähigkeit eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, wenn Ursache der Alkoholsucht keine geistige Erkrankung, sondern ein Charaktermangel ist (RGSt 73, 44, 179; BGHSt 10, 57; 5 [BGH 15.11.1956 - 4 StR 396/56]StR 380/60 - Urteil vom 18. Oktober 1960). - BGH, 27.10.1961 - 4 StR 98/61
Rechtsmittel
Sollte das Landgericht - gegebenenfalls nach weiteren Ermittlungen, wie sie die Revision für notwendig hält - wieder die Überzeugung gewinnen, daß die tödlichen Verletzungen des St. von dem Kraftwagen des Angeklagten herrühren, so wird es ein Verschulden des Angeklagten zunächst unter dem Gesichtspunkt zu prüfen haben, ob der Unfall vermieden worden wäre, wenn der Angeklagte sich nicht auf seinen ersten Eindruck verlassen hätte, es handele sich um einen leblosen Gegenstand, sondern, wie in BGHSt 10, 3 gefordert, versucht hätte, sich Gewißheit über die Beschaffenheit des Hindernisses zu verschaffen. - BGH, 04.09.1958 - 4 StR 216/58
Rechtsmittel
Der Tatrichter legt im wesentlichen dar: Daß ein Mensch auf der Fahrbahn lag, sei für den Angeklagten voraussehbar gewesen (BGHSt 10 S. 3 ff NJW 1957, 110).
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