Rechtsprechung
| BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einlegung eines Rechtsmittels zur Änderung eines Schuldspruchs durch die Jugendkammer - Bewertung von verschiedenen Taten als Tatmehrheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 306
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96
Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4). - BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
Auszug aus BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96
Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4). - BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81
Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines …
Auszug aus BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96
Doch ergibt sich aus den Feststellungen nicht, daß diese Teile vor dem Löschen des Brandes nach Entfernen des Zündstoffs selbständig weitergebrannt hätten; bloße "Verbrennungen" reichten nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201).
- BGH, 31.07.1986 - 4 StR 397/86
Definition des Begriffs "Inbrandsetzen"
Auszug aus BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96
Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4). - BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90
Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere …
Auszug aus BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96
Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4). - BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87
Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung
Auszug aus BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96
Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4).
- BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung …
Erforderlich ist also, daß diese Teile nach Entfernen des Zündstoffs selbständig weitergebrannt haben, bloße "Verbrennungen" an diesen Teilen genügen nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201; Beschluß vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96).Ein festverklebter Teppichfußboden ist ein wesentlicher Bestandteil (…vgl. BGHR aaO Inbrandsetzen 4, 7; BGH, Beschluß vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96).
Hinsichtlich dieses Diebstahls und der Brandstiftung erscheint allerdings die Annahme von natürlicher Handlungseinheit wesentlich näherliegend (vgl. BGH, Beschluß vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96; BGH NStZ 1997, 276 [BGH 20.02.1997 - 4 StR 642/96]).
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96
Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit
Nach diesen Grundsätzen hat der Senat eine natürliche Handlungseinheit zwischen Diebstahl und Brandstiftung in einem Fall bejaht, in dem der Täter sich im Brandobjekt umsah, dabei eine Geldkassette entdeckte und diese an sich nahm, bevor er sodann von außen - wie von vornherein beabsichtigt - Benzin in dem Gebäude verschüttete und es anzündete (Beschluß vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96). - BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der …
Dies genügt für die Vollendung nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1996 - 4 StR 396/96 - und vom 4. Februar 1997 - 1 StR 799/96).
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