Rechtsprechung
| BGH, 09.08.1984 - 4 StR 399/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Feststellung der Art und Höhe des erhaltenen Entgelts oder sonstigen Vorteils bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Zulässigkeit des Ersetzens solcher Feststellungen durch Vermutungen bei Unmöglichkeit des ...
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung
Auszug aus BGH, 09.08.1984 - 4 StR 399/84
In einem solchen Fall reicht vielmehr die Feststellung aus, daß der Angeklagte - wie der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens es erfordert (vgl. BGHSt 31, 145, 147 [BGH 04.11.1982 - 4 StR 451/82]/148 m.w.N.) - aus eigennützigen (eigensüchtigen) Gründen gehandelt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83). - BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83
Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 09.08.1984 - 4 StR 399/84
In einem solchen Fall reicht vielmehr die Feststellung aus, daß der Angeklagte - wie der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens es erfordert (vgl. BGHSt 31, 145, 147 [BGH 04.11.1982 - 4 StR 451/82]/148 m.w.N.) - aus eigennützigen (eigensüchtigen) Gründen gehandelt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83). - BGH, 10.07.1984 - 5 StR 349/84
Notwendigkeit der ausreichenden Feststellung zum Schuldumfang durch den …
Auszug aus BGH, 09.08.1984 - 4 StR 399/84
Da sonach in beiden Fällen die Betäubungsmittel mengen und damit der Schuldumfang (vgl. BGH, Urt. vom 10. Juli 1984 - 5 StR 349/84;Beschluß vom 15. Juni 1984 - 2 StR 286/84) nicht hinreichend sicher festgestellt sind, muß das Urteil in vollem Umfang aufgehoben werden. - BGH, 15.06.1984 - 2 StR 286/84
Zugrundelegung des Schuldumfangs bei Verurteilung des Angeklagten
Auszug aus BGH, 09.08.1984 - 4 StR 399/84
Da sonach in beiden Fällen die Betäubungsmittel mengen und damit der Schuldumfang (vgl. BGH…, Urt. vom 10. Juli 1984 - 5 StR 349/84;Beschluß vom 15. Juni 1984 - 2 StR 286/84) nicht hinreichend sicher festgestellt sind, muß das Urteil in vollem Umfang aufgehoben werden.
- BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84
Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen …
Der Senat weist erneut darauf hin, daß die bloße schematische Aneinanderreihung des Inhalts der Aussagen der Angeklagten und der vernommenen Zeugen überflüssig ist (BGH, Urteil vom 9. April 1984 - 4 StR 399/84). - BGH, 11.03.1986 - KRB 7/85
Fahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten - Festsetzung einer …
Sie ist deshalb rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 1981, 33; 1982, 478; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1983 - 3 StR 184/83 (S) ; Urteil vom 9. August 1984 - 4 StR 399/84; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 3 StR 328/84; Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 344/84). - BGH, 16.01.1986 - 4 StR 667/85
Unterlassene zweifelsfreie Feststellung der gehandelten Betäubungsmittel
Schon dies nötigt, weil damit der Schuldumfang nicht hinreichend sicher festgestellt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1984 - 4 StR 399/84 - m.w.Nachw.), zur Aufhebung des Urteils.
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